Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss
Fragen & Antworten
Die Anmeldung einer Freileitungsisolierung erfolgt einfach und bequem über unseren Online-Service Freileitungsisolierung.
Ja, eine Umstellung des Stromanschlusses vom Dach in den Keller ist grundsätzlich möglich. Dabei handelt es sich um eine kundenseitig initiierte Änderung am individuellen Hausanschluss.
Die Maßnahme ist kostenpflichtig und hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Vor der Umstellung ist eine technische Prüfung durch die Netze BW erforderlich. In den meisten Fällen findet ein Vor-Ort-Termin mit unserer Baukoordination statt. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot für die Umstellung des Stromanschlusses in den Keller bzw. unter die Erde.
Bitte beachten Sie: Sollte die Umstellung aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar sein, kann die Maßnahme leider nicht umgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Netzanschluss ändern.
Die Leitungsauskunft zeigt, wo bestehende Stromleitungen verlaufen. So können Sie Ihre Bauplanung frühzeitig auf bestehende Versorgungsleitungen abstimmen und Schäden oder Unfälle vermeiden. Um eine Leitungsauskunft einzuholen, können Sie den entsprechenden Online-Service Leitungsauskunft nutzen.
Hinweis: Bereits vor Beginn der Bauarbeiten besteht eine Erkundigungs- und Sicherungspflicht für den Bauausführenden. Die Pflicht zum Einholen einer Leitungspflicht besteht sowohl für das ausführende Unternehmen als auch für Subunternehmen.
Der Einbau der Mehrspartenhauseinführung (MSH) erfolgt durch uns oder ein beauftragtes Partnerunternehmen. Bei einer Wandeinführung übernimmt die Netze BW den Mauerdurchbruch, während bei einer Bodeneinführung Ihr Rohbauunternehmen die MSH einbaut. Die Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation werden von uns oder unseren Partnern fachgerecht ins Gebäude geführt.
Ja, auch eine Stilllegung oder endgültige Abtrennung Ihres Stromanschlusses muss durch die Netze BW genehmigt werden. Ihr Installateurbetrieb unterstützt Sie dabei umfassend – von der Planung über die Antragstellung bis zur Umsetzung der Maßnahme.