Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss
Fragen & Antworten
Die Leistungserhöhung, auch als Verstärkung Ihres Stromanschlusses bezeichnet, beantragen Sie idealerweise gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb über unseren Online-Service Netzanschluss ändern. Ihr Installateurbetrieb unterstützt Sie bei der technischen Einschätzung, stellt den Antrag und bereitet alle notwendigen Unterlagen für Sie vor.
Bitte beachten Sie: Der Antrag kann derzeit noch nicht im Kundenportal ausgeführt werden.
Genehmigungspflichtige Verbrauchsgeräte sind Geräte, die nicht unter § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen. Sie müssen je nach Art und Leistung entweder bei der Netze BW gemeldet oder vor der Inbetriebnahme genehmigt werden. Die Grundlage dafür sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Folgende Verbrauchsgeräte sind zusätzlich zu genehmigen:
Alle Verbrauchsgeräte, die eine Summenleistung von insgesamt 12 kW erreichen oder überschreiten
Geräte, die durch Ihren Anschluss Rückwirkung auf das Netz besitzen (z. B. Schweißgeräte)
Hinweis: Lassen Sie sich von Ihrer Elektrofachkraft beraten. Sie prüft, ob Ihr Verbrauchsgerät genehmigungspflichtig ist und übernimmt die Anmeldung für Sie.
Nein, eine Mehrspartenhauseinführung kann auch genutzt werden, wenn nicht alle vier Sparten (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) sofort angeschlossen werden. Nicht benötigte Sparten werden fachgerecht verschlossen und können zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden, sofern die entsprechenden Leerrohre bereits mitverlegt wurden. Das bietet Ihnen maximale Flexibilität für zukünftige Erweiterungen.
Der Hausanschlusskasten (HAK) ist der Übergabepunkt zwischen dem öffentlichen Stromnetz und der elektrischen Anlage des Gebäudes. Der HAK enthält die Hauptsicherungen und markiert die Stelle, an der die Verantwortung für die Stromversorgung vom Netzbetreiber auf Sie übergeht. In der Regel befindet sich der HAK an der Gebäudeaußenwand oder im Hausanschlussraum.
Die Anmeldung des Stromanschlusses von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit mehr als zwei Wohneinheiten bzw. einer Sicherungsgröße über 50 A wird idealerweise durch einen Installateurbetrieb, ein Planungsbüro oder ein Architekturbüro vorgenommen. Folgende Angaben und Dokumente werden benötigt:
Ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 (als PDF)
Ein Grundriss- bzw. Geschossplan mit markiertem Ort für die Hauseinführung (als PDF)
Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen zur Anmeldung
Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an Telekommunikationsunternehmen
Die geplante Länge der Anschlussleitung
Die benötigte Sicherungsgröße (z. B. 3x63 A oder höher)
Zusätzlich erforderlich:
Angaben zu Großverbrauchern wie Wärmepumpen (inkl. Zusatzheizung), Ladeeinrichtungen, Aufzügen
Eine Leistungsaufstellung bei Gebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten oder bei Gewerbeeinheiten
Die Anmeldung erfolgt über unser Kundenportal.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neubau anschließen.