Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss

Alle

Fragen & Antworten

Es kann sowohl der/die Eigentümer*in als auch ein Dienstleister (z. B. Dachdecker*in) die Isolierung einer Niederspannungs-Freileitung beauftragen. Den/die Rechnungsempfänger*in können Sie uns abweichend vom Beauftragenden angeben. Als Dienstleister ist vor der Beauftragung der Freileitungsisolierung auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin einzuholen.

Danke für das Feedback!

Bei der Versetzung oder Umstellung auf einen Erdkabelanschluss, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Geeigneter Installationsort: Im Gebäude muss ausreichend Platz für den neuen Hausanschluss vorhanden sein, idealerweise im Keller oder Technikraum. Folgende Räume sind hierfür ungeeignet: Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade- und Duschräume.

  • Technische Umsetzbarkeit: Unsere Baukoordination prüft die technische Machbarkeit der geplanten Versetzung oder Umstellung, in der Regel durch einen Vor-Ort-Termin.

  • Anpassung der Hausinstallation:  Die bestehende Hausinstallation muss den aktuellen technischen Vorgaben entsprechen.

Ihr Installationsbetrieb berät Sie hierzu individuell und unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung.

Danke für das Feedback!

Leistungsstarke elektrische Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Durchlauferhitzer benötigen deutlich mehr Strom. Sie sollten daher bereits in der frühen Planungsphase – idealerweise vor dem Bauantrag – berücksichtigt werden, um den Stromanschluss entsprechend dimensionieren zu können.

  • Leistungsbedarf ermitteln: Lassen Sie prüfen, wie viel Leistung das Gerät benötigt. Dies ist entscheidend für die Auslegung des Stromanschlusses.

  • Hausinstallation prüfen: Eine zugelassene Elektrofachkraft muss sicherstellen, dass Ihre bestehende Elektroinstallation geeignet ist.

  • Stromanschluss bewerten: Reicht Ihr Stromanschluss nicht aus, muss eine Leistungserhöhung beantragt werden. Die Anmeldung sollte idealerweise von einer zugelassenen Elektrofachkraft durchgeführt werden.

  • Zählereinbau: Ein zusätzlicher Zähler ist nicht zwingend erforderlich. Bitte besprechen Sie die Details mit Ihrer Elektrofachkraft. Diese beantragt den Zähler im Kundenportal.

  • Meldepflicht nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallboxen oder Wärmepumpen) müssen gemeldet werden. Dies erfolgt durch Ihre zugelassene Elektrofachkraft.

Hinweis: Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft unterstützt Sie bei der Anmeldung und Umsetzung. Über unseren Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie geeignete Fachbetreibe in Ihrer Region suchen.

Danke für das Feedback!

Kreuzungsfreiheit bedeutet, dass die Versorgungsleitungen Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation so verlegt werden, dass sie sich nicht überkreuzen oder berühren. Eine kreuzungsfreie Verlegung des Stromkabels ab der Hauseinführung bis zum Hausanschlusskasten ist unbedingt sicherzustellen. Dies ist wichtig, um Sicherheitsrisiken und Schäden an der Gebäudeinfrastruktur zu vermeiden.

 

Gründe für die Kreuzungsfreiheit:

  • Sicherheitsvorgabe: Laut DIN 18012 müssen Hausanschlussleitungen unmittelbar nach der Hauseinführung so angeordnet werden, dass ihre kreuzungsfreie Verlegung sichergestellt ist.

  • Wechselwirkungen vermeiden: Netzkabel sind mit bis zu 250 Ampere abgesichert, was Wechselwirkungen mit Rohrleitungen verursachen kann. Diese Wechselwirkungen stellen eine potenzielle Gefahr für Menschen und die Gebäudeinfrastruktur dar. Nach dem Hausanschlusskasten sind Hauptkabel mit weniger Ampere abgesichert, wodurch die Gefahr von Wechselwirkungen deutlich geringer ist.

  • Feuerfestigkeit: Rohrleitungen bieten keine feuerfeste Unterlage, was bei einer Berührung mit Stromleitungen ein erhöhtes Risiko darstellt.

Danke für das Feedback!

Die Stilllegung oder Abtrennung Ihres Stromanschlusses kann über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragt werden. Ein Installateurbetrieb unterstützt Sie bei der Antragstellung und übernimmt gleichzeitig die Beantragung des Ausbaus Ihres Stromzählers.

 

Bitte beachten Sie: Ihr Installateurbetrieb beantragt zeitgleich den Ausbau Ihres Stromzählers über unser Kundenportal.

Danke für das Feedback!
41 - 45 von 189

Themenseite

Stromanschluss

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.

Service