Unsere Informationen zum Thema: Zähler
Fragen & Antworten
Bitte lesen Sie Ihren Zählerstand im Idealfall innerhalb der nächsten fünf Tage nach Erhalt der Ableseaufforderung ab. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, nehmen wir den Zählerstand auch gerne noch zu einem späteren Zeitpunkt entgegen.
Der Wasserzähler wird gewechselt, wenn die Eichgültigkeit abläuft oder wenn er defekt ist. Die Eichgültigkeit beträgt aktuell 6 Jahre für Kaltwasserzähler und 5 Jahre für Warmwasserzähler. Das Eichgesetz schreibt vor, dass alle Wasserzähler, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet werden, von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geeicht oder beglaubigt werden müssen.
Es besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz.
Ausnahme: Bestandsanlagen, die bereits als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemeldet wurden, müssen bis Ende des Jahres 2028 in das neue Modell überführt werden. Wir informieren dazu rechtzeitig. Ob Ihre Anlage einen bestehenden § 14a EnWG-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Für (Nacht-) Speicherheizungen gilt ein dauerhafter Bestandsschutz.
Die ausgebauten Zähler, die Eigentum der Netze BW sind, werden nach Möglichkeit vollständig recycelt. Sofern ein Zähler den technischen und gesetzlichen Anforderungen weiterhin entspricht, kann er zurückgesetzt und erneut verwendet werden.
Laut Mess- und Eichgesetz muss ein Gaszähler in Deutschland je nach Modell alle 8, 12 oder 16 Jahre ausgetauscht werden. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Ihr Gasverbrauch dauerhaft korrekt gemessen wird.