Unsere Informationen zum Thema: Zähler
Fragen & Antworten
Sobald Ihr Jahresverbrauch entweder zwei Jahre in Folge die 100.000 kWh-Grenze mit bis zu 5 % überschreitet oder innerhalb eines Jahres um 10 % oder mehr überschreitet, erfolgt im Folgejahr ein Umbau auf einen RLM-Zähler. Der Umbau ist dann für Sie kostenlos. Sie werden automatisch von uns angeschrieben, wenn ein Wechsel notwendig ist.
Sollten Sie einen niedrigeren Verbrauch haben und trotzdem von den Vorteilen des RLM-Zählers profitieren möchten, können Sie auch einen Zählverfahrenwechsel bei uns beantragen. Der Wechsel kostet dann einmalig 295,00 €. Hierfür beauftragten Sie eine Elektrofachkraft, die den Wechsel im Kundenportal veranlasst.
Die Zusendung des PINs Ihrer modernen Messeinrichtung muss aus Datenschutzgründen per Post erfolgen. Die Zusendung Ihrer PIN-Unterlagen können Sie über energiezukunft@netze-bw.de oder unter unserem Kundenservice-Telefon 0800 3629 130 anfordern. Eine mündliche Weitergabe bzw. Versand per E-Mail ist nicht möglich.
Sie finden den Online-Service zur Zählerstandseingabe auf mehreren Wegen:
Direkt auf der Startseite der Netze BW unter dem Schnellzugriff „Zählerstand eingeben“.
Über den Reiter „Zähler“ auf der Netze BW Webseite mit Klick auf „Zählerstand eingeben“.
Die Netze BW Wasser GmbH ist Eigentümer des Wasserzählers und für Einbau, Ausbau und Wechsel verantwortlich. Diese Arbeiten werden ausschließlich durch uns oder ein von uns beauftragtes Fachunternehmen durchgeführt.
Bei der Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) müssen die aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden. Entscheidend ist das Datum der Inbetriebsetzung durch Ihre Elektrofachkraft – ab diesem Zeitpunkt gelten die Anforderungen verbindlich. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Bitte stimmen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Elektrofachkraft ab.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Regelung § 14a EnWG.