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Netzanschluss

Verhalten bei Gasgeruch: Bewahren Sie Ruhe.

Bei Gasgeruch sorgen wir rund um die Uhr für die Sicherheit unserer Kund*innen. Wenn Sie den typischen Geruch wahrnehmen, sind unsere Expert*innen vom Entstördienst sofort für Sie da.
Infografik: Checkliste Verhalten bei Gasgeruch.

Was ist bei Gasgeruch zu tun?

Handeln Sie in dieser Situation schnell und besonnen, um die Sicherheit aller Bewohner*innen zu gewährleisten. Deshalb sollten Sie folgende Schritte sofort befolgen:

  • Kein offenes Feuer! Rauchen Sie nicht. Nutzen Sie keine Feuerzeuge oder Kerzen.
  • Keine Elektrik bedienen! Betätigen Sie keine Lichtschalter, Klingeln oder Aufzüge. Nutzen Sie kein Telefon im Gebäude.
  • Stecker in der Dose lassen! Ziehen Sie keine elektrischen Stecker heraus.
  • Gashahn schließen! Drehen Sie den Hahn am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung (HAE) zu.
  • Frischluft rein! Öffnen Sie alle Fenster und Türen für Durchzug – aber nutzen Sie keine elektrischen Ventilatoren.
  • Mitbewohner*innen warnen! Klopfen oder rufen Sie, statt zu klingeln.
  • Gebäude verlassen! Nutzen Sie nur die Treppe, nicht den Aufzug.

Anrufen! Kontaktieren Sie unseren Entstörungsdienst unter 0800 3629-447!

Gasgeruch und Gasleck richtig erkennen

Markanter Geruch

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit Sie ein Leck sofort bemerken, wird dem Erdgas ein stark riechender Warnstoff (Odoriermittel) beigemischt. Dieser wird sehr individuell wahrgenommen und erinnert je nach Person an faule Eier, Schwefel oder eine stechende chemische Note. Um sich mit diesem Geruch risikofrei vertraut zu machen, gibt es sogenannte Odorkarten (Geruchsproben), die über Fachverbände wie den DVGW erhältlich sind.

Technische Sicherheit

Für zusätzliche Sicherheit in Wohnräumen sind im Handel spezielle Methangas-Melder erhältlich. Diese funktionieren ähnlich wie Rauchmelder und alarmieren Sie frühzeitig bei Gasaustritt.

So sorgen Sie für den sicheren Betrieb

Die Sicherheit Ihrer Gasanlage ab der Hauptabsperreinrichtung liegt in Ihrer Verantwortung.

Drei goldene Regeln für Ihre Gasheizung:

  • Regelmäßige Prüfung: Lassen Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig – bestenfalls jährlich – von einem Fachbetrieb überprüfen. Die gesamte Gasanlage sollte mindestens alle 12 Jahre geprüft werden. Nutzen Sie bei Bedarf gern unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.
  • Fachgerechte Reparatur: Ziehen Sie bei Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe hinzu.
  • Die jährliche Hausschau: Gehen Sie einmal im Jahr selbst „auf Hausschau“, um Ihre Leitungen und Geräte einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Unsere Checkliste für die Hausschau (PDF-Download) unterstützt Sie dabei.

Wer ist wofür zuständig?

Netze BW GmbH

Zuständig für das öffentliche Gasnetz und die Leitung bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) in Ihrem Haus.

Hauseigentümer*innen

Zuständig für alle Leitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE), den Gaszählerplatz sowie alle angeschlossenen Gasgeräte (Heizung, Herd).