24. November 2022

Gütliche Einigung für das Stuttgarter Wassernetz liegt auf dem Ratstisch

Stadtverwaltung und Netze BW legen Entwurf vor: Wassernetz soll in öffentlicher Hand bleiben – Stadt sichert sich Vorkaufsrecht, falls sich Mehrheitsverhältnisse bei Netze BW ändern – Neuer Konzessionsvertrag für 20 Jahre

Stuttgart. Die seit über zehn Jahren schwelende Auseinandersetzung um das Stuttgart Trinkwassernetz steht vor einer gütlichen Einigung. Die Stadtverwaltung und die EnBW-Tochter Netze BW haben ihren jeweils zuständigen Gremien Vertragstexte für eine entsprechende Vereinbarung vorgelegt. Herzstück ist demnach ein individuell vereinbartes Vorkaufsrecht, das die Stadt Stuttgart für den Fall erhält, dass die Netze BW Wasser GmbH oder ihre Muttergesellschaften nicht länger mehrheitlich in öffentlicher Hand aus Baden-Württemberg sind. Darüber hinaus räumt die Netze BW der Stadt eine Reihe von Mitwirkungs- und Informationsrechten ein. Im Gegenzug zieht die Stadt die laufende Klage auf Herausgabe des Netzes zurück und gewährt der Netze BW Wasser GmbH einen neuen, 20-jährigen Konzessionsvertrag. Der EnBW-Aufsichtsrat hat seine Einwilligung bereits erteilt; der Gemeinderat wird nun über die Vereinbarung beraten. Eine Entscheidung ist für das Plenum am 15. Dezember vorgesehen.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte: „Die Trinkwasserversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Wir wollen einen teuren und langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang gütlich beenden. Dies eröffnet uns die Möglichkeit, nach Ablauf des Konzessionsvertrags das Trinkwassernetz in städtische Hand zu nehmen.“
EnBW-Vorstand Dirk Güsewell erklärte: „Ich freue mich, dass wir jetzt eine partnerschaftliche Lösung für dieses Thema erreichen können. Mit der Vereinbarung können wir die vielleicht größte Sorge in Stuttgart – den möglichen Verkauf des Wassernetzes an eine ‚Heuschrecke‘ – zuverlässig ausräumen. EnBW und Netze BW selbst sind als Unternehmen ja ohnehin stark und stabil im Land und seinen Kommunen verankert.“

Netze BW-Chef Christoph Müller unterstrich: „Mit der jetzt vorliegenden Lösung würden wir einen komplexen Knoten durchschlagen und gleich mehrere Konfliktfelder zwischen Stadt und Netze BW bereinigen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Netze BW Wasser GmbH arbeiten jeden Tag mit viel Herzblut daran, die Bürgerinnen und Bürger mit fri-schem Wasser zu versorgen – sie freuen sich über eine sichere Perspektive für die nächsten 20 Jahre.“

Das ausgehandelte Paket sieht im Detail folgende Punkte vor:

  • Eine sogenannte „Change-of-control“-Klausel sichert der Landeshauptstadt ein individuell vereinbartes Vorkaufsrecht zu, wenn EnBW, Netze BW oder die Netze BW Wasser GmbH (NWA) nicht mehr im mehrheitlichen Eigentum der öffentlichen Hand aus Baden-Württemberg sind. Die Stadt kann dann die Herausgabe des Wassernetzes verlangen. Der Kaufpreis wird in diesem Fall von einem/einer Wirtschaftsprüfer*in bestimmt, der/die von der Stadt und der Netze BW einvernehmlich ausgewählt wird.

  • Schon wenn der öffentliche Anteil aus Baden-Württemberg auf unter 75% sinkt, sagt die Netze BW zu, auf Wunsch der Stadt in Verhandlungen über einen Verkauf des Netzes einzutreten. Derzeit gehört die EnBW zu über 97 Prozent dem Land Baden-Württemberg, dem Zweckverband Oberschwäbische Energieversorgung (OEW) und wei-teren Kommunalverbänden. Die Netze BW gehört zu rund 86 Prozent der EnBW und zu rund 14 Prozent über 200 Kommunen aus Baden-Württemberg.

  • Für die NWA wird ein sechsköpfiger Aufsichtsrat geschaffen, indem die Stadt zwei Sitze übernimmt. Je zwei weitere Sitze erhalten die Netze BW und die Arbeitnehmer*innen.

  • Die Stadt ist künftig aus eigenem Recht auch in der Gesellschafterversammlung der GmbH vertreten und erhält dort darüber hinaus Rechte mit Sperrminorität.

  • Die Netze BW bzw. die EnBW wendet dauerhaft die Preisformel aus der Einigung mit der Landeskartellbehörde aus dem Jahr 2015 an. Darin sind im Wesentlichen die Kosten der Vorlieferanten und der offizielle Verbraucherpreisindex enthalten.Nach diesen Indizes richtet sich die maximal mögliche Preisanpassung pro Jahr.

  • Der/die Geschäftsführer*in der NWA berichtet einmal jährlich im Gemeinderat und kann auf Wunsch zu weiteren Sitzungen hinzugezogen werden. Die/der Leiter*in des NWA-Wasserlabors, das die Wasserqualität kontrolliert, wird nur mit Zustimmung der Stadt berufen.

  • Der parallele Rechtsstreit um die Kosten der Löschwasserversorgung wird ebenfalls einvernehmlich beendet. Die Stadt beteiligt sich ab 2024 mit jährlich maximal 1,5 Millionen Euro im Jahr an den Kosten. Im Gegenzug zieht die Netze BW ihre 2016 eingereichte Klage vor dem Landgericht Stuttgart zurück und verzichtet auf den Ausgleich der offenen Forderungen in Höhe von ca. 40 Millionen Euro.

Die NWA wird in der Folge auch in den nächsten 20 Jahren die Trinkwas-serversorgung in Stuttgart verantworten: Der Entwurf der Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt mit der NWA zum 1. Januar 2023 einen neuen Konzessionsvertrag schließt. Dieser enthält – anders als zuletzt – auch konkrete Bestimmungen für den Übergang in die nächste Konzessionsperiode („Endschaftsklausel“).

In den nächsten Wochen werden sich nun die Gremien der Landeshaupt-stadt mit dem Vorschlag befassen. Der Aufsichtsrat der EnBW hat sein Einverständnis erteilt.

Chronologie:

1997/2002 Die Stadt Stuttgart verkauft die Technischen Werke Stuttgart bzw. die Neckarwerke Stuttgart an die EnBW; damit wechselt auch das Stuttgarter Wassernetz seinen Besitzer.

2010 Der Gemeinderat übernimmt das Anliegen eines Bürgerbegehrens zum Rückkauf des Wassernetzes in einem eigenen Beschluss.

2013 Die Stadt erhebt vor dem Landgericht Klage auf Herausgabe des Wassernetzes gegen die Netze BW

2014 Dezember: Erste von seitdem 4 Verhandlungen zum Wassernetz vor dem LG Stuttgart

2015 Vergleich zum Wasserpreis zwischen Landeskartellbehörde und Netze BW

2020 November: Bislang letzte Verhandlung zum Wassernetz vor dem LG Stuttgart; Aufnahme weiterer Gespräche

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