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Netzverstärkung Wangen – Grünkraut & Wangen – Leutkirch

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur Erneuerung der bestehenden 110-kV-Freileitungsanlagen zwischen den Umspannwerken Wangen und Grünkraut (Anlage 0005) sowie Wangen und Leutkirch (Anlage 0010).
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass:

Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Bodenseekreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Den Klimazielen der Bundesregierung für 2045 entsprechend soll der Anteil erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg weiter ausgebaut werden. Auch in den Landkreisen Ravensburg und Lindau wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Dieser Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Wangen und Grünkraut (Anlage 0005).

Aktueller Stand:

Für beide Leitungsanlagen sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 im Rahmen eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens die Antragsunterlagen zur Vollständigkeitsprüfung eingereicht werden. Derzeit wird noch auf ein ausstehendes Gutachten gewartet. Um möglichst alle Interessen in einen optimalen Ausgleich zu bringen, führen das Regierungspräsidium Tübingen (für Baden-Württemberg) und die Regierung von Schwaben (für Bayern) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine förmliche Beteiligung durch. Erst nach Feststellung des Plans kann die Umsetzung der geplanten Netzverstärkung erfolgen.

Maßnahmenbeschreibung:

Vorgesehen ist, die bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungen (Anlagen 0005 und 0010) an gleicher Stelle als Ersatzneubau an die neuen Anforderungen anzupassen. Bestehende Masten sollen abgebaut und neue Masten vorwiegend standortgleich errichtet werden. Voraussichtlich fallen diese geringfügig höher bzw. niedriger aus. Zudem bedarf es aller Voraussicht nach einer geringfügigen Verbreiterung der Fundamente. Weiterhin sollen die bisherigen Leiterseile durch Zweierbündel ersetzt werden. Einhergehend mit einer höheren Stromtragfähigkeit der Leiterseile wird das Netz so fit für die Zukunft gemacht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich.

Netze BW folgt mit dieser Verstärkungsmaßnahme dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen. Für den durch die Anlage 0005 mitgenutzten Abschnitt auf der bestehenden 110-kV-/380-kV-Freileitung (Anlage 0339) der Transnet BW werden die alten 110-kV-Leiterseile gegen neue und leistungsfähigere 110-kV-Hochtemperaturleiterseile getauscht. Hierfür sind an den bestehenden Masten voraussichtlich Mast- und Fundamentverstärkungsmaßnahmen in geringem Umfang erforderlich.

Meilensteine:

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedurfte es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW erlangt wurde. Um ein solches eröffnen zu können, musste die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wurde die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben bestand z.B. über Bürgersprechstunden oder unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, die wir in unserer Planung berücksichtigten. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen waren. Hierzu diente das Planfeststellungsverfahren.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der frühen Planungen bereits intensiv beteiligt und werden nun aufgrund der Planänderungen der letzten Jahre erneut beteiligt werden.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben zur Anwendung kommt. Bis voraussichtlich Ende 2025 wird Netze BW einen Planfeststellungsantrag final erarbeiten und bei den Genehmigungsbehörden einreichen. Zuständige Genehmigungsbehörden sind das Regierungspräsidium Tübingen für Baden-Württemberg und die Regierung von Schwaben für Bayern. Beide prüfen den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.

Realisierung:

Die geplanten Maßnahmen können frühestens ab 2029/2030 realisiert werden.

Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.

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