Ausbau Hochspannungsnetz

Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen Hettingen und Höpfingen

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur abschnittsweisen Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung südlich von Höpfingen (Anlage 1260).

Bedarf und Vorhaben

Der Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch im Neckar-Odenwald-Kreis wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet.

Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Höpfingen und dem Mast 153A (Anlage 1260). Hinzu kommen altersbedingte Sanierungsmaßnahmen an der weiteren Leitungsanlage.

Netzverstärkung Hettingen - Höpfingen

Aktueller Stand

Netzverstärkung Hettingen - Höpfingen

Maßnahmen

Meilensteine

Bedarfsplanung

Die eingeleitete Energiewende unter Förderung der Erneuerbaren Energien verändert die deutsche Energielandschaft nachhaltig. Zentrale Großkraftwerke werden zunehmend durch dezentrale, zumeist regenerative und kleinere, Erzeugungsanlagen ergänzt, welche sich häufig im ländlichen Raum befinden. Ländliche Regionen wie der Landkreis Neckar-Odenwald beziehen nicht länger nur Strom, sondern erzeugen diesen verstärkt selbst, wobei überschüssige Strommengen entstehen und abtransportiert werden müssen. Verteilnetzbetreiber erstellen regelmäßig verschiedene Szenarien zum Um-, Aus- und Neubau ihrer Netze, um sowohl den neuen Anforderungen der sich ändernden Energielandschaft als auch den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Netze BW reagiert auf den weiteren Zubau Erneuerbarer Energien im Neckar-Odenwald-Kreis und plant die bestehende 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Höpfingen und Mast 153A zu ersetzen und dabei den neuen Anforderungen durch eine höhere Stromtragfähigkeit anzupassen.

Genehmigungsplanung

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.

Parallel dazu wird die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Antrag wurde im Juni 2021 eingereicht.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird Anfang des Jahres 2022 erwartet.

Planfeststellungsbeschluss

Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.

Realisierung

Der (Ersatzneu-)Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss, welchen wir für Anfang 2022 erwarten, voraussichtlich ab Ende 2022 umgesetzt. Die Sanierungsmaßnahmen wurden bereits 2020 in die Wege geleitet.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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