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Netzverstärkung Altbach bis Fellbach West

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die von uns geplante Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungim Raum Esslingen (Anlage 9201) zusammengestellt..
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Bedarf und Vorhaben

Die wirtschaftliche Entwicklung und der damit einhergehende Lastzuwachs im Raum Esslingen, Stuttgart und Fellbach, die Wohnbauentwicklung in Esslingen und der Ausbau der Elektromobilität lassen eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verstärkung des 110-kV-Netzes erforderlich werden.

Die Netze BW plant zunächst den Austausch der bestehenden Leiterseile auf dem Abschnitt zwischen dem sich im Bau befindlichen Umspannwerk Daimler-Mettingen (UW DAMET) und dem Umspannwerk Fellbach West durch leistungsfähigere Seile, die für den zukünftig zu erwartenden Lastzuwachs in Esslingen ausgelegt sind.

In den kommenden Jahren werden weitere Netzausbaumaßahmen im Raum notwendig.

Rückblick und aktueller Stand:

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung steht die Netze BW in Kontakt mit der Stadt Esslingen, der Stadt Stuttgart und der Stadt Fellbach. Interessierte Bürger*innen haben die Möglichkeit, unter anderem über unser Projektpostfach direkt Hinweise und Anregungen zum Vorhaben einzugeben.

Für die Realisierung der geplanten Maßnahme ist eine öffentlich-rechtliche Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, bei welchem das Projekt am 26.05.2020 bereits vorgestellt und die Notwendigkeit sowie die Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens vorabgestimmt wurden. Derzeit befindet sich das Vorhaben noch in der Planung und Abstimmung, bevor der Antrag zur Planfeststellung dort eingereicht werden kann. Wir planen die Einreichung für das zweite Quartal 2024.

Maßnahmen im Zuge der Netzverstärkung Altbach - Fellbach West

Aufgrund des zu erwartenden Lastzuwachses in Esslingen sollen die bestehenden Leiterseile der Freileitungsanlage 9201 auf dem Abschnitt zwischen dem geplanten UW DAMET und dem UW Fellbach-West durch neue, leistungsfähigere Seile, ersetzt werden. Hierzu sind bei den Masten Nr. 120, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 166A und 168 vorab Stahlsanierungen geplant. Fundamentverstärkungen werden an den Masten 120, 159, 160 und 163 vorgenommen. Zusätzlich wird der Mast Nr. 166A erhöht, da es ansonsten mit der neuen Beseilung zu einem Engpass kommen würde.

Die Masten sind somit in der Lage, die neuen leistungsfähigeren Seile, welche vom Mast 160B bis zum Umspannwerk Fellbach-West angebracht werden, zu tragen. Mit diesen Seilen wird die Übertragungsfähigkeit der Freileitungsanlage 9201 auf maximal 2 x 1276 A erhöht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich. Im Rahmen der Maßnahme findet keine Änderung der Maststandorte oder des Leitungsverlaufs statt.

Meilensteine

Bedarfsplanung

Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und des zu erwartenden Lastzuwachses im Raum Esslingen durch eine geplante Leistungserhöhung im Werk der Daimler AG, durch den Ausbau der Elektromobilität sowie durch neue Gewerbeflächen in der Innenstadt bzw. in Esslingen-Weil/-Pliensauvorstadt werden leistungsstärkere 110-kV-Verbindungen benötigt. Netze BW ist grundsätzlich verpflichtet, ihr Netz dem Stand der Technik entsprechend zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, auch um die Abnahme und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen. Demzufolge bedarf es einer Netzverstärkung der oben genannten 110-kV-Leitungsanlagen.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Um die geplanten Maßnahme umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung für das zweite Quartal 2024.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.

Planfeststellungsbeschluss

Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.

Baubeginn

Die Netzverstärkung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen können voraussichtlich ab 2025 realisiert werden.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.

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