Netzverstärkung Altbach - Fellbach-West
Plananlass
Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz in der Region Stuttgart und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Konkrete Lastanfragen aus der Region erfordern eine Anpassung des bestehenden 110-kV-Hochspannungsnetzes im Raum Esslingen und im Rems-Murr-Kreis, um den steigenden Strombedarf auch künftig zuverlässig decken zu können. Geplant ist daher die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung Altbach - Fellbach-West (Leitungsanlage 9201).
Aktueller Stand:
Die geplante Sanierung der betroffenen Maste kann voraussichtlich ab 2026 baulich umgesetzt werden.
Maßnahmenbeschreibung
Aufgrund des zu erwartenden Lastzuwachses in Esslingen sollen die bestehenden Leiterseile der Freileitungsanlage 9201 auf dem Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Daimler-Mettingen und dem Umspannwerk Fellbach-West durch neue, leistungsfähigere Seile, ersetzt werden. Bevor diese Maßnahme durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt werden soll, sind bei den Masten Nr. 120, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 166A und 168 vorab Stahlsanierungen geplant. Zudem werden Fundamentverstärkungen an den Masten 120, 159, 160 und 163 vorgenommen. Zusätzlich wird der Mast Nr. 166A erhöht, da es ansonsten mit der neuen Beseilung zu einem Engpass kommen würde.
Die Masten sind somit in der Lage, die neuen leistungsfähigeren Seile, welche vom Mast 160B bis zum Umspannwerk Fellbach-West angebracht werden, zu tragen. Mit diesen Seilen wird die Übertragungsfähigkeit der Freileitungsanlage 9201 auf maximal 2 x 1276 A erhöht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich.
Meilensteine:
Vorbereitung Genehmigungsverfahren:
Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wurde eine umfangreiche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren:
Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.
Realisierung:
Die Sanierung der Masten soll 2026 baulich umgesetzt werden.
Wichtige Downloads
Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
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