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Leitungserneuerung Gurtweil – Ryburg-Schwörstadt

Für den Abschnitt Bad Säckingen bis Ryburg-Schwörstadt erhalten Sie nachfolgend alle wichtigen Informationen und Termine zur Leitungserneuerung der 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Gurtweil und Ryburg-Schwörstadt (Anlage 1490).

Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass

Die Netze BW GmbH betreibt ihr 110-kV-Verteilnetz in den Landkreisen Waldshut und Lörrach und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Um auch in Zukunft einen sicheren Netzbetrieb gewährleisten zu können, plant Netze BW die altersbedingte Modernisierung der Leitungsanlage 1490. Im Zuge der Erneuerungsmaßnahmen sollen auch die bestehenden Leiterseile durch neue, leistungsfähigere Leiterseile ersetzt werden, um die Übertragungsfähigkeit der Leitungsanlage zu erhöhen. Damit wird die Leitungsanlage fit für die Energiewende und die Zukunft gemacht.

Aktueller Stand:

Für die Genehmigung der Erneuerung des Bauabschnitts der 110-kV-Hochspannungsleitung, der von Bad Säckingen über den Stadtteil Öflingen der Gemeinde Wehr bis nach Schwörstadt, wo die Leitungsanlage ins Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt führt, verläuft, ist aller Voraussicht nach ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die Einreichung des Genehmigungsantrags beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Genehmigungsbehörde ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Bis dahin führt die Netze BW verschiedene Untersuchungen durch, um die technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen der Maßnahme zu prüfen und in ihre Planung einzubeziehen.

Maßnahmenbeschreibung

Die Masten der Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gurtweil und dem Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt wurden größtenteils in den Jahren 1926 und 1936 erbaut und müssen altersbedingt erneuert werden. Im Zuge der Erneuerungsmaßnahmen sollen auch die bestehenden Leiterseile durch neue, leistungsfähigere Leiterseile zu ersetzen, um die Übertragungsfähigkeit der Leitungsanlage zu erhöhen. Mit der Maßnahme wird die Leitungsanlage damit fit für die Energiewende und die Zukunft gemacht. Zudem wird ein neues Lichtwellenleiterseil zur Nachrichtenübertragung aufgelegt werden, um die Leitungsanlage auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.

Meilensteine:

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wird eine umfangreiche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen werden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Über unser Projektpostfach sowie gegebenenfalls Informationsveranstaltungen wird in den nächsten Jahren die Möglichkeit geboten, der Netze BW und der ED Netze Fragen und Hinweise zukommen zu lassen. Diese werden wir in der Planung berücksichtigen.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Dazu werden unter anderem für einen Monat in jeder betroffenen Gemeinde die Planunterlagen ausgelegt. Während dieser Zeit sowie zwei Monate im Anschluss können alle Betroffenen Einwendungen gegen den Plan erheben, die von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt und abgewogen werden. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Freiburg. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.

Die Einreichung des Genehmigungsantrags beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Genehmigungsbehörde ist für das Jahr 2028 vorgesehen.

Realisierung:

Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.

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