Ausbau Hochspannungsnetz
Die Netze BW GmbH betreibt die 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen den Umspannwerken Engstlatt und Horb.
Im November 2021 ereignete sich im Steinbruch auf dem Gebiet der Gemeinde Haigerloch, Gemarkung Weildorf, ein Hangrutsch. In dessen Folge wurde der dort angrenzend bestehende Mast 37 der Freileitung Engstlatt - Horb (LA 0707) in seiner Standsicherheit in einem solchen Maße beeinträchtigt, dass nach weitergehenden Prüfungen der sofortige Rückbau des Mast 37 erforderlich wurde. Zuvor wurden die darauf geführten Systeme auf zwei neu errichtete Notgestänge umgelegt.
Geplant ist der Ersatzneubau des Mast 37A um ca. 60m nördlich versetzt zum bisherigen Standort, wodurch sich die Leitungsachse in diesem Bereich geringfügig verschiebt. Die hierdurch veränderten Lasten an den angrenzenden Masten machen es zudem erforderlich, auch den bestehenden Mast 38 durch einen so genannten Abspannmasten zu ersetzen. Der Standort des geplanten Mast 38A verschiebt sich um ca. 15 m in Leitungsachse.
Im November 2021 ereignete sich im Steinbruch auf dem Gebiet der Gemeinde Haigerloch, Gemarkung Weildorf, ein Hangrutsch. In dessen Folge wurde der dort angrenzend bestehende Mast 37 der Freileitung Engstlatt - Horb (LA 0707) in seiner Standsicherheit in einem solchen Maße beeinträchtigt, dass nach weitergehenden Prüfungen der sofortige Rückbau des Mast 37 erforderlich wurde. Zuvor wurden die darauf geführten Systeme auf zwei neu errichtete Notgestänge umgelegt.
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über Bürgersprechstunden oder unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das Planfeststellungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben zur Anwendung kommt. Im Januar 2023 wird Netze BW einen Planfeststellungsantrag final erarbeiten und bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.
Eine Realisierung wird für Q3-Q4/2023 angestrebt, wobei die reine Bauzeit ca. zwei Monate betragen wird.
Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.