Leitungserneuerung Engstlatt - Horb
Bedarf und Vorhaben
Die Netze BW GmbH betreibt die 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen den Umspannwerken Engstlatt und Horb.
Im November 2021 ereignete sich im Steinbruch auf dem Gebiet der Gemeinde Haigerloch, Gemarkung Weildorf, ein Hangrutsch. In dessen Folge wurde der dort angrenzend bestehende Mast 37 der Freileitung Engstlatt - Horb (LA 0707) in seiner Standsicherheit in einem solchen Maße beeinträchtigt, dass nach weitergehenden Prüfungen der sofortige Rückbau des Mastes 37 erforderlich wurde. Zuvor wurden die darauf geführten Systeme auf zwei neu errichtete Notgestänge umgelegt.
Geplant ist der Ersatzneubau des Mastes 37A um ca. 60 m nördlich versetzt zum bisherigen Standort, wodurch sich die Leitungsachse in diesem Bereich geringfügig verschiebt. Die hierdurch veränderten Lasten an den angrenzenden Masten machen es zudem erforderlich, auch den bestehenden Mast 38 durch einen so genannten Abspannmasten zu ersetzen. Der Standort des geplanten Mastes 38A verschiebt sich um ca. 15 m in Leitungsachse.
Rückblick und aktueller Stand
Im Oktober 2023 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss erteilt. Damit hat das Regierungspräsidium den Planfeststellungsantrag der Netze BW insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit geprüft. Momentan sind wir in der Bauvorbereitung. Wir planen den Baubeginn im dritten Quartal 2025.
Maßnahmen im Zuge der Leitungserneuerung Engstlatt - Horb
Geplant ist der Ersatzneubau des Mast 37A um ca. 60 m nördlich versetzt zum bisherigen Standort, wodurch sich die Leitungsachse in diesem Bereich geringfügig verschiebt. Die hierdurch veränderten Lasten an den angrenzenden Masten machen es zudem erforderlich, auch den bestehenden Mast 38 durch einen so genannten Abspannmasten zu ersetzen. Der Standort des geplanten Mast 38A verschiebt sich um ca. 15 m in Leitungsachse.
Nach dem Neubau der Masten werden die bestehenden Seile von den Notgestängen übernommen, sodass die Leitung wieder in Betrieb genommen werden kann. Im Anschluss werden die Notgestänge zurückgebaut und die Oberflächen in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.
Die Leitungsachse überquert zukünftig das angrenzende Waldbiotop "Klinge NO Weildorf". Zur Vermeidung eines Eingriffs in diesem Bereich werden die geplanten Masten im Vergleich zum Bestand erhöht. Mast 37A wird von bislang 36 m auf ca. 57,8 m erhöht, Mast 37A von bislang 35 m auf 41,8 m. Hierdurch können die erforderlichen Abstände zur Vegetation sichergestellt werden, ohne dass Rückschnitte oder Rodungen erforderlich werden. Das grundsätzliche Mastbild bleibt hingegen erhalten.
Auch die Anzahl der Leiterseile sowie der aufgelegten Erdseile und Luftkabel verändert sich nicht zum Bestand. Ebenso findet keine Erhöhung der Übertragungsleistung im Rahmen dieser Maßnahme statt.
Für den Neubau der Masten, den erforderlichen Seilzug sowie den vollständigen Rückbau werden entsprechende Zuwegungen und Arbeitsflächen gemäß Lageplan erforderlich. Hierzu werden die betroffenen Eigentümer sowohl im angestrebten Genehmigungsverfahren sowie im Rahmen einer direkten Ansprache informiert und beteiligt. Nach Abschluss der Arbeiten werden die temporär in Anspruch genommenen Flächen ordnungsgemäß wiederhergestellt.
Durch die geringfügig verschobene Leitungsachse werden zudem Grundstücke neu überspannt oder eine ggf. bereits bestehende Überspannung wird durch die Maßnahme verändert. Entsprechend werden zur Sicherung eines Schutzstreifens erforderliche Dienstbarkeiten mit den jeweiligen Eigentümer*innen geschlossen.
Meilensteine
Leitungserneuerung Engstlatt - Horb
Bedarfsplanung
Im November 2021 ereignete sich im Steinbruch auf dem Gebiet der Gemeinde Haigerloch, Gemarkung Weildorf, ein Hangrutsch. In dessen Folge wurde der dort angrenzend bestehende Mast 37 der Freileitung Engstlatt - Horb (LA 0707) in seiner Standsicherheit in einem solchen Maße beeinträchtigt, dass nach weitergehenden Prüfungen der sofortige Rückbau des Mast 37 erforderlich wurde. Zuvor wurden die darauf geführten Systeme auf zwei neu errichtete Notgestänge umgelegt.
Genehmigungsplanung im Dialog
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z. B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden.
Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über Bürgersprechstunden oder unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das Planfeststellungsverfahren. In diesem Projekt liegt der Planfeststellungsbeschluss seit Oktober 2023 vor.
Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben zur Anwendung kommt. Netze BW hat einen entsprechenden Planfeststellungsantrag 2023 bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Dieses hat den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit geprüft. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Oktober 2023 vor.
Den Baubeginn planen wir im dritten Quartal 2025.
Inbetriebnahme
Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.
Wichtige Downloads

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.