Netzverstärkung Heilbronn - Möckmühl
Plananlass
Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz in der Region Heilbronn-Franken und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Den Klimazielen der Bundesregierung für 2045 entsprechend soll der Anteil erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg weiter ausgebaut werden. Auch im Landkreis Heilbronn wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Dieser Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand seiner Leistungsfähigkeit. Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitungen zwischen den Umspannwerken Heilbronn und Untereisesheim (Anlage 0107) und den Umspannwerken Kochendorf und Möckmühl (0110).
Aktueller Stand:
Am 08. April 2025 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Im nächsten Schritt wird das Vorhaben baulich umgesetzt.
Maßnahmenbeschreibung
Vorgesehen ist, die bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungen Heilbronn – Untereisesheim (Anlage 0107) und Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110) zu verstärken. Dazu ist geplant, die derzeit auf der Anlage aufgelegten Einfachseile durch so genannte 2er-Bündel zu ersetzen. Da die Masten dieser Leitungsanlagen dafür noch nicht ausgelegt sind, müssen sie gegen neue Masten standortgleich ausgetauscht werden. Die neuen Masten fallen etwa zwei bis vier Meter höher und deren Fundamente geringfügig breiter aus.
Beide Anlagen werden somit dank höherer Stromtragfähigkeit der Leiterseile fit für die Zukunft gemacht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich.
Netze BW folgt mit dieser Verstärkungsmaßnahme dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.
Meilensteine
Netzverstärkung Heilbronn - Möckmühl
Bedarfsplanung:
Bevor die geplante Maßnahme umgesetzt werden kann, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z. B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach oder unsere Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das Planfeststellungsverfahren.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:
Bereits vor Antragstellung wurde die Öffentlichkeit in einem frühen Planungsstadium zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben bestand z. B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, Fragen und Hinweise einzubringen, welche wir bei unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Sollten Sie weitere Fragen zum Vorhaben haben, erreichen Sie uns nach wie vor über das Projektpostfach.
Planfeststellungsverfahren:
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von größeren Infrastrukturvorhaben und kommt auch für die Vorhaben zur Netzverstärkung der 110-kV-Leitung Heilbronn – Möckmühl als Genehmigungsverfahren zur Anwendung. Es dient der Abwägung aller Belange wie Naturschutz, Landschaftsbild und privatem Eigentum sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu reicht die Netze BW Anträge auf Planfeststellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, ein. Die Anträge enthalten eine Begründung des Vorhabens sowie die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und Planungen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher der Netze BW nach Abwägung aller öffentlichen Belange und Einwendungen die Realisierung des Vorhabens genehmigt.
Die Einreichung für das Vorhaben zwischen Heilbronn und Möckmühl erfolgte im Mai 2021. Vom 06.09.2021 bis 05.10.2021 fand die förmliche Beteiligung in Form der öffentlichen Auslegung statt, welche durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt wurde. Am 08. April 2025 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Realisierung:
Die Erneuerung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt.
Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.