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Netzverstärkung Leimen – Wiesloch

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Leimen und Wiesloch (Anlage 1200)

Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass

Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Rhein-Neckar-Kreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Der zuständige Übertragungsnetzbetreiber plant den Ersatz einer Höchstspannungsleitung, der auch den Rückbau eines 220-kV-Trafos im Umspannwerk Wiesloch zur Folge hat. Dadurch verändern sich die Lastflussrichtungen im 110-kV-Verteilnetz, welches von der Netze BW betrieben wird. Hierbei können auf dem Leitungsabschnitt zwischen dem Umspannwerk Leimen und dem Abzweig Baiertal Leitungsüberlastungen entstehen. Diese müssen durch den Ausbau der 110-kV-Netzebene vermieden werden, weshalb eine Ertüchtigung des beschriebenen Abschnitts notwendig wird. Geplant ist daher die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung Leimen-Wiesloch, Leitungsanlage 1200.

Aktueller Stand:

Die geplante Maßnahme ist abhängig von unseren Planungen im weiteren Verlauf der Leitungsanlage 1200 zwischen Rheinau und Leimen. Anschließend an die dortige Maßnahme kann der Planungsprozess weitergeführt werden. Hierfür muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In diesem Rahmen planen wir die Einreichung zur Vollständigkeitsprüfung noch dieses Jahr. Erst nach erfolgter Genehmigung kann die Umsetzung der geplanten Netzverstärkung erfolgen.

Maßnahmenbeschreibung

Die Netze BW plant die bestehende 110-kV-Freileitung (Anlage 1200) ausgehend vom Umspannwerk Leimen in Richtung Nußloch bis zum Abzweig Baiertal den zukünftigen netztechnischen Anforderungen auf insgesamt 5,2 km anzupassen. Hiervon betroffen sind mit den Masten 243 bis 263 insgesamt 21 Masten, welche auf den Gemeindegebieten von Leimen, Nußloch und Wiesloch stehen.

Vorgesehen ist, die bestehenden Masten, welche überwiegend aus dem Jahr 1959 stammen, trassen- und maststandortgleich durch neue tragfähigere Masten zu ersetzen. Die derzeit bestehenden Freileitungsmasten verfügen über eine Höhe von ca. 18 bis 34 m, eine maximale Traversenbreite von ca. 8 m sowie eine Schutzstreifenbreite von ca. 19 m, jeweils links und rechts der Leitungsachse. Die neuen Maste werden voraussichtlich ca. 27 bis 43 m hoch, verfügen über eine Traversenbreite von ca. 9 m und benötigen in Teilbereichen einen Schutzstreifen von ca. 22 m, jeweils links und rechts der Leitungsachse. Bei den genannten Maßen handelt es sich zunächst um eine Abschätzung auf Grundlage einer Vorplanung, welche im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und dem laufenden Planungsverfahren weiter konkretisiert werden soll.

Neben den bestehenden Masten sollen auch die Leiterseile, welche dem Stromtransport dienen, gegen neue und leistungsfähigere Leiterseile getauscht werden. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich. Netze BW folgt mit der geplanten Maßnahme konsequent dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.

Meilensteine:

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wurde eine umfangreiche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung inklusive einer öffentlichen Infoveranstaltung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.

Realisierung:

Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe die Genehmigung erteilt hat, können die Baumaßnahmen beginnen.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.

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