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Netzverstärkung Leimen – Wiesloch

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um das Netzverstärkungsvorhaben der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen Leimen und Wiesloch (Anlage 1200).

Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Bedarf und Vorhaben

Das deutsche Stromnetz wird fortlaufend angepasst, um unter anderem eine möglichst sichere und effiziente leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten. Hierzu ist mittelfristig geplant, dass die derzeit bestehende 220-kV-Höchstspannungsebene zurückgebaut und teilweise durch die leistungsfähigere 380-kV-Höchstspannungsebene ersetzt wird. Durch den geplanten Rückbau eines 220-kV-Trafos im Umspannwerk Wiesloch verändern sich auch die Lastflussrichtungen im 110-kV-Verteilnetz, welches von der Netze BW betrieben wird. Hierbei können auf dem Leitungsabschnitt zwischen dem Umspannwerk Leimen und dem Abzweig Baiertal Leitungsüberlastungen entstehen. Diese müssen durch den Ausbau der 110-kV-Netzebene vermieden werden, weshalb eine Ertüchtigung des beschriebenen Abschnitts notwendig wird. Oberstes Ziel ist, auch weiterhin eine größtmögliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Rückblick und aktueller Stand:

Derzeit laufen die technischen und umweltplanerischen Voruntersuchungen, welche für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen notwendig sind. Parallel dazu besteht für die Öffentlichkeit frühzeitig die Möglichkeit, sich zum Vorhaben zu informieren sowie Fragen und Hinweise zu den Planungen einzubringen (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung), z. B. über unser Projektpostfach.

Zu Beginn der Planungen fand in Leimen eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dort konnten sich Bürgerinnen und Bürger an unseren Themeninseln bereits sehr früh über das Vorhaben informieren und Ihre individuellen Fragen stellen.

Die geplante Maßnahme ist abhängig von unseren Planungen im weiteren Verlauf der Leitungsanlage 1200 zwischen Rheinau-Leimen. Anschließend an die dortige Maßnahme kann der Planungsprozess weitergeführt werden. Hierfür soll ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, das von früher Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden wird. Antragseinreichung ist für Frühling 2025 vorgesehen.
Im Rahmen dieses Planfeststellungverfahrens führt das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Genehmigungsbehörde dann eine förmliche Beteiligung durch. Erst nach erfolgter Genehmigung kann die Umsetzung der geplanten Netzverstärkung erfolgen.

Geplante Maßnahmen im Zuge der Netzverstärkung Leimen - Wiesloch

Die Netze BW plant die bestehende 110-kV-Freileitung (Anlage 1200) ausgehend vom Umspannwerk Leimen in Richtung Nußloch bis zum Abzweig Baiertal den zukünftigen netztechnischen Anforderungen auf insgesamt 5,2 km anzupassen. Hiervon betroffen sind mit den Masten 243 bis 263 insgesamt 21 Masten, welche auf den Gemeindegebieten von Leimen, Nußloch und Wiesloch stehen.

Vorgesehen ist, die bestehenden Masten, welche überwiegend aus dem Jahr 1959 stammen, trassen- und maststandortgleich durch neue tragfähigere Masten zu ersetzen. Die derzeit bestehenden Freileitungsmasten verfügen über eine Höhe von ca. 18 bis 34 m, eine maximale Traversenbreite von ca. 8 m sowie eine Schutzstreifenbreite von ca. 19 m, jeweils links und rechts der Leitungsachse. Die neuen Maste werden voraussichtlich ca. 27 bis 43 m hoch, verfügen über eine Traversenbreite von ca. 9 m und benötigen in Teilbereichen einen Schutzstreifen von ca. 22 m, jeweils links und rechts der Leitungsachse. Bei den genannten Maßen handelt es sich zunächst um eine Abschätzung auf Grundlage einer Vorplanung, welche im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und dem laufenden Planungsverfahren weiter konkretisiert werden soll.

Neben den bestehenden Masten sollen auch die Leiterseile, welche dem Stromtransport dienen, gegen neue und leistungsfähigere Leiterseile getauscht werden. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich. Netze BW folgt mit der geplanten Maßnahme konsequent dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.

Meilensteine

Bedarfsplanung

Das deutsche Stromnetz wird fortlaufend angepasst, um eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Hierzu ist mittelfristig geplant, dass die derzeit bestehende 220-kV-Höchstspannungsebene zurückgebaut und teilweise durch die leistungsfähigere 380-kV-Höchstspannungsebene ersetzt wird. Beide Spannungsebenen gehören zum Übertragungsnetz und werden in Baden-Württemberg von der Transnet BW betrieben. Durch den geplanten Rückbau eines 220-kV-Trafos im Umspannwerk Wiesloch verändern sich auch die Lastflussrichtungen im 110-kV-Verteilnetz, welches von uns, der Netze BW, betrieben wird. Hierbei können auf dem Leitungsabschnitt zwischen dem Umspannwerk Leimen und dem Abzweig Baiertal Leitungsüberlastungen entstehen. Diese müssen durch den Ausbau der 110-kV-Netzebene vermieden werden, mithin durch die Ertüchtigung des beschriebenen Abschnitts. Oberstes Ziel ist, auch weiterhin eine größtmögliche Versorgungssicherheit in Ihrer Region zu gewährleisten.

Genehmigungsplanung

Bevor die geplante Maßnahme umgesetzt werden kann, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach oder unsere Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das Planfeststellungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für die geplanten Maßnahmen zur Anwendung kommt. Hierfür wird Netze BW, bis voraussichtlich Frühling 2025, einen Planfeststellungsantrag erarbeiten und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, einreichen. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.

Realisierung

Die geplante Maßnahme kann erst nach der Leitungsmaßnahme auf dem Abschnitt Rheinau-Leimen weiterverfolgt werden.

Inbetriebnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten, erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.

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