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Geplanter Umbau der Freileitungsanlagen im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Meßkirch

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente über den geplanten Umbau der beiden 110-kV-Freileitungsanlagen (LA) im Raum Meßkirch zusammengestellt, um Sie umfassend über die Vorhaben zu informieren.
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Bedarf und Vorhaben

Der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen, bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch im Landkreis Sigmaringen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW die bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitungen im Raum Meßkirch im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Meßkirch umzubauen. Da das Umspannwerk in den Bereich des Masts Nr. 005 der Leitungsanlage 1850 verschoben wird, an welchem die Anlagen 1840 und 1850 zusammenlaufen, sind Anpassungen der Leitungseinführungen der 110-kV-Leitungsanlage 1850 zwischen Mast Nr. 001 und Mast Nr. 006 erforderlich.

Rückblick und aktueller Stand:

Das neue Umspannwerk Meßkirch entsteht außerhalb des Wohngebiets unter dem aktuellen Spannfeld zwischen Mast Nr. 004 und Nr. 005 der 110-kV-Freileitungsanlage 1850. Der hierfür erforderliche Bauantrag wurde im Juni 2022 eingereicht.

Durch den neuen Einspeisepunkt werden die konkreten Last- und EEG-Anfragen berücksichtigt. So wird das Netz fit für die Zukunft gemacht und die Versorgungssicherheit langfristig stabilisiert.

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung steht die Netze BW im Kontakt mit der Stadt Meßkirch. Interessierte Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, unter anderem über unser Projektpostfach direkt Hinweise und Anregungen zum Vorhaben einzugeben.

Für die Realisierung der geplanten Maßnahme ist eine öffentlich-rechtliche Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Derzeit befindet sich das Vorhaben noch in der Planung und Abstimmung, bevor der Antrag zur Planfeststellung dort eingereicht werden kann. Der Antrag wurde im Mai 2023 eingereicht.

Maßnahmen

Da während des UW-Baus die Stromversorgung in das Bestandsumspannwerk fortbestehen muss, ist eine bestimmte Reihenfolge des Bauablaufs sowie das Fortbestehen eines provisorischen Bauzustands während der UW-Bauphase erforderlich.

Bauphase 1

In dieser Bauphase plant die Netze BW den Ersatzneubau des Mastes Nr. 006A sowie den Neubau der Maste Nr. 005A und Nr. 005B der Leitungsanlage 1850. Hierfür werden hinter dem Baufeld des Umspannwerks Provisorien aufgestellt und die Verlegung eines Baueinsatzkabels um das Umspannwerksgelände zwischen Mast Nr. 005A und den Provisorien verlegt. Anschließend werden sowohl die Bestandsleitung von Mast Nr. 5 auf die Maste Nr. 005A und Nr. 005B verschwenkt als auch die Provisorien hinter Mast Nr. 4 angeschlossen.

Somit ist die provisorische Umfahrung des Umspannwerks Meßkirch erfolgt. Dieser Zustand muss über die gesamte Bauzeit des neuen Umspannwerks aufrechterhalten werden.

Bauphase 2

In dieser Bauphase werden die Stromkreise von den Masten Nr. 005A und Nr. 005B in das neue Umspannwerk eingeschliffen.

Bauphase 3

Diese Bauphase besteht aus dem Rückbau der Provisorien sowie der restlichen Bestandsleitung zwischen Mast Nr. 004 und dem alten Umspannwerk Meßkirch.

Meilensteine

Bedarfsplanung

Im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Meßkirch werden Umbaumaßnahmen der Bestandsanlagen LA 1840 Meßkirch – Weildorf, sowie LA 1850 Meßkirch – Stockach, notwendig.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Beide Bauabschnitte werden in gesonderten Planfeststellungsverfahren umgesetzt.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Antrag wurde im Mai 2023 eingereicht.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.

Planfeststellungsbeschluss

Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.

Baubeginn

Die Netzverstärkungen und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen können voraussichtlich ab Q1 2024 realisiert werden.

Inbetriebnahme

Nach Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt die Inbetriebnahme.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.

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