Geplanter Umbau der Freileitungsanlagen im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Meßkirch
Plananlass
Die Leitungsanlage 1850 wird von Meßkirch nach Stockach ersatzneugebaut; hierdurch sind auch am Umspannwerk Leistungserhöhungen und entsprechende Umbaumaßnahmen notwendig, die aufgrund der engen Platzverhältnisse auf dem bestehenden Umspannwerksgelände nicht realisierbar sind. Aufgrund zusätzlicher Lastanfragen, die perspektivisch eine Erweiterung erfordern, wurde beschlossen, das Umspannwerk in den Außenbereich in gewisser Entfernung zum Ortsrand zu verlegen und dort neu zu errichten. Der Bauantrag hierfür wurde bei der Gemeinde Meßkirch separat gestellt. Nach Fertigstellung wird das alte Umspannwerk in Meßkirch rückgebaut. Durch den Umbau müssen ebenfalls die Leitungseinführungen angepasst werden, was den Ersatz des Mastes 005 durch die Masten 005A und 005B sowie den Ersatzneubau des Mastes 006A der 110-kV-Leitungsanlage Meßkirch-Stockach, LA 1850, erfordert.
Aktueller Stand:
Das neue Umspannwerk Meßkirch entsteht außerhalb des Wohngebiets unter dem aktuellen Spannfeld zwischen Mast Nr. 004 und Nr. 005 der 110-kV-Freileitungsanlage 1850. Der hierfür erforderliche Bauantrag wurde im Juli 2022 eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte im Oktober 2023, und die Bauphase 1 ist mittlerweile abgeschlossen. Die Arbeiten am Umspannwerk beginnen voraussichtlich im November 2025.
Maßnahmenbeschreibung:
Da während des UW-Baus die Stromversorgung im Bestandsumspannwerk fortbestehen muss, ist eine bestimmte Reihenfolge des Bauablaufs sowie das Fortbestehen eines provisorischen Bauzustands während der UW-Bauphase erforderlich.
Meilensteine:
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:
Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren:
Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Beide Bauabschnitte werden in gesonderten Planfeststellungsverfahren umgesetzt.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Antrag wurde im Mai 2023 eingereicht, und der Planfeststellungsbeschluss vom 23.10.2023 liegt vor.
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.
Realisierung:
Die Netzverstärkungen und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Es wurde mit den ersten Maßnahmen begonnen und Bauphase 1 (Neuordnung der Leitungseinführung in das noch zu errichtende Umspannwerk) ist bereits abgeschlossen.
Nach Umsetzung der oben genannten Baumaßnahmen erfolgt die Inbetriebnahme des neuen Umspannwerks Meßkirch.
Wichtige Downloads
Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
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