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Netzverstärkung Meßkirch - Stockach

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur geplanten Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Meßkirch und Stockach (LA 1850).
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Bedarf und Vorhaben

Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz in den Landkreisen Konstanz und Sigmaringen und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Den Klimazielen der Bundesregierung für 2045 entsprechend soll der Anteil erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg weiter ausgebaut werden. Auch in den umliegenden Landkreisen wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Dieser Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Meßkirch und Stockach (Anlage 1850).

Um auch künftig einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, modernisiert Netze BW die Leitungsanlage 1850 altersbedingt. Im Zuge der Erneuerung werden die bestehenden Leiterseile durch neue, leistungsfähigere Leiterseile ersetzt, um die Übertragungsfähigkeit zu erhöhen. Damit wird die Leitungsanlage fit für die Energiewende und die Zukunft

Aktueller Stand:

Der Planfeststellungsantrag wird voraussichtlich im Jahr 2026 bei den zuständigen Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg eingereicht.

Maßnahmenbeschreibung:

Ausgehend vom Umspannwerk Meßkirch verläuft die Leitungsanlage 1850 nach Stockach. Um die Stromfähigkeit zu erhöhen, plant die Netze BW, die bestehende 110-kV-Leitungsanlage durch einen Ersatzneubau zu erneuern. Der bestehende Stromkreis mit Einfachseil wird hierbei durch neue Leiterseile in Zweierbündeln ersetzt, zudem wird ein zweiter Stromkreis mit Zweierbündeln aufgelegt. Da die bestehenden Masten nicht auf die zusätzlichen Lasten ausgelegt sind, werden 88 Masten der Leitungsanlage trassen- und weitestgehend standortgleich als Ersatzneubau errichtet. Im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Meßkirch werden die Masten 1-4 demontiert. Die Masten 5 und 6 werden als Ersatzneubau errichtet, allerdings ist dieser Ersatzneubau Gegenstand eines gesonderten Genehmigungsverfahrens.

Das bestehende Mastbild verändert sich nicht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich. Netze BW folgt mit den geplanten Maßnahmen konsequent dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.

Meilensteine:

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z. B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.

Derzeit werden die technischen Anforderungen geprüft (Projektierung) und die ersten Umweltaspekte durch Netze BW betrachtet, damit werden die Grundlagen für den Genehmigungsantrag erarbeitet. Parallel dazu begann im Herbst 2023 die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, die wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Beteiligung begann am 29.09.2023 mit einem Informationsschreiben an die betroffenen Gemeinden. Am 05./06.12.2023 stellte die Netze BW die Planungen in Meßkirch, Sauldorf, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen vor. Seit dem 24.05.2024 ist die Projekt-Homepage freigeschaltet. Im Herbst 2024 folgten Ratsvorstellungen: am 08.10.2024 im Gemeinderat Mühlingen, am 05.11.2024 in Orsingen-Nenzingen, am 21.11.2024 in Sauldorf und am 26.11.2024 in Meßkirch. 2025 schlossen weitere Formate an: am 14.01.2025 eine Infoveranstaltung des Bauernverbands in Mühlingen, am 05.02.2025 die Vorstellung im Planungsausschuss Stockach sowie am 23.06.2025 bzw. 24.06.2025 Bürgerinformationsveranstaltungen in Orsingen-Nenzingen und Sauldorf.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung voraussichtlich für das Jahr 2026.

Die zuständigen Genehmigungsbehörden sind die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg. Diese prüfen den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis der Planfeststellungsverfahren sind jeweils Planfeststellungsbeschlüsse.

Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheiden die Regierungspräsidien über die Anträge des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen die Anträge eingebrachten Einwände. Die Planfeststellungsbeschlüsse erfolgen durch die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg im Anschluss an die Planfeststellungsverfahren, die voraussichtlich für das Jahr 2026 vorgesehen sind.

Realisierung:

Der (Ersatzneu-)Bau wird gemäß den Planfeststellungsverfahren, voraussichtlich in den Jahren 2027/2028, umgesetzt. Der Neubau des Umspannwerks Meßkirch, sowie der Masten 5 und 6, ist Gegenstand eines gesonderten Verfahrens, weshalb ein Start der Baumaßnahmen derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann.

Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.

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