Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Netzverstärkung Meßkirch - Stockach

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die von uns geplante Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Meßkirch und Stockach zusammengestellt,.
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Bedarf und Vorhaben

Der Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch in den Landkreisen Konstanz und Sigmaringen sowie den umliegenden Landkreisen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die Ertüchtigung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen Meßkirch und Stockach (LA 1850 ).

Der Planfeststellungsantrag wird voraussichtlich im Jahr 2026 bzw. 2027 bei den zuständigen Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg eingereicht.

Maßnahmen im Zuge der Netzverstärkung zwischen Meßkirch und Stockach

Ausgehend vom Umspannwerk Meßkirch verläuft die Leitungsanlage 1850 nach Stockach. Um die Stromfähigkeit zu erhöhen, plant die Netze BW, die bestehende 110-kV-Leitungsanlage durch einen Ersatzneubau zu erneuern. Der bestehende Stromkreis mit Einfachseil wird hierbei durch neue Leiterseile in Zweierbündeln ersetzt, zudem wird ein zweiter Stromkreis mit Zweierbündeln aufgelegt. Da die bestehenden Masten nicht auf die zusätzlichen Lasten ausgelegt sind, werden 88 Maste der Leitungsanlage trassen- und weitestgehend standortgleich ersatzneugebaut. Im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Meßkirch werden die Masten 1-4 demontiert. Die Masten 5 und 6 werden ersatzneugebaut, allerdings ist dieser Ersatzneubau Gegenstand eines gesonderten Genehmigungsverfahrens.

Das bestehende Mastbild verändert sich nicht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich. Netze BW folgt mit den geplanten Maßnahmen konsequent dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.

Meilensteine

Bedarfsplanung

Der Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch in den Landkreisen Konstanz und Sigmaringen sowie den umliegenden Landkreisen wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die Ertüchtigung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen Meßkirch und Stockach (LA 1850).

Genehmigungsplanung im Dialog

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z. B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.

Derzeit werden die technischen Anforderungen geprüft (Projektierung) und die ersten Umweltaspekte durch Netze BW betrachtet, damit werden die Grundlagen für den Genehmigungsantrag erarbeitet. Parallel dazu begann im Herbst 2023 die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach oder die Projekthotline die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Nr. Datum Beteiligungsinstrument Adressaten
1 29.09.2023 Informationsschreiben an die betroffenen Gemeinden Bürgermeister betroffener Gemeinden
2 24.05.2024 Freischaltung Homepage zum Projekt Bürger*innen, Unternehmen und weitere Interessierte
3 05./06.12.2023 Vorstellung der Planungen in Meßkirch,
Sauldorf, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen
Bürgermeister und Verwaltung
4 08.10.2024 Vorstellung im Gemeinderat Mühlingen Gemeinderatsmitglieder und Bürger*innen
05.11.2024 Vorstellung im Gemeinderat Orsingen-Nenzingen Gemeinderatsmitglieder und Bürger*innen
21.11.2024 Vorstellung im Gemeinderat Sauldorf Gemeinderatsmitglieder und Bürger*innen
26.11.2024 Vorstellung im Gemeinderat Meßkirch Gemeinderatsmitglieder und Bürger*innen

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung voraussichtlich für das Jahr 2026 bzw. 2027.

Die zuständigen Genehmigungsbehörden sind die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg. Diese prüfen den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis der Planfeststellungsverfahren sind jeweils Planfeststellungsbeschlüsse.

Planfeststellungsbeschluss

Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände. Die Planfeststellungsbeschlüsse erfolgen durch die Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg im Anschluss an die Planfeststellungsverfahren, die voraussichtlich für das Jahr 2026 bzw. 2027 vorgesehen sind.

Baumaßnahmen

Der (Ersatzneu-) Bau wird gemäß den Planfeststellungsverfahren, voraussichtlich im Jahr 2029, umgesetzt. Der Neubau des Umspannwerks Meßkirch, sowie der Masten 5 und 6, ist Gegenstand eines gesonderten Verfahrens, weshalb ein Start der Baumaßnahmen derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann.

Inbetriebnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.

Anwendung lädt