Netzverstärkung Rotensohl - Wechingen
Plananlass
Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Landkreis Heidenheim und dem Donau-Ries-Kreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Den Klimazielen der Bundesregierung für 2045 entsprechend soll der Anteil erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg weiter ausgebaut werden. Auch im Ostalbkreis / Landkreis Heidenheim und im Donau-Ries-Kreis wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Dieser Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Diese Prognose wird außerdem durch konkrete Anschlussanfragen von in der Umgebung geplanten Windparks sowie eines Photovoltaikparks gestützt. Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitungen zwischen den Umspannwerken Rotensohl und Wechingen (Anlage 0428), sowie Nördlingen und Harburg (Anlage 0402).
Aktueller Stand:
Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für den Bauabschnitt 1 erfolgte am 30. Dezember 2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart. Zu den erforderlichen Maßnahmen in Bauabschnitt 2 befindet sich die Netze BW noch in der internen Abstimmung. Sobald die Planungen hierzu konkreter werden, beginnt zu dieser Maßnahme die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung.
Maßnahmenbeschreibung
Bauabschnitt 1
In diesem Bauabschnitt werden die bestehenden Maste 1 bis 9 auf dem Gebiet der Gemeinde Großkuchen (Leitungsanlage 0428) standortgleich ersatzneugebaut. Im Rahmen der erforderlichen Leistungserhöhung werden die neuen Masten teilweise geringfügig höher als im Bestand.
Bauabschnitt 2
In diesem Bauabschnitt werden die Maste Nr. 10 bis 81 der Leitungsanlage 0428, sowie die Maste ab Nr. 192 bis zum Umspannwerk Nördlingen der Anlage 0402 erneuert. Planungen zu diesem Bauabschnitt sind noch nicht fortgeschritten und befinden sich in der internen Abstimmung. Sobald die Planungen konkreter werden, informiert die Netze BW erneut im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Meilensteine
Vorbereitung Genehmigungsverfahren:
Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wurde eine umfangreiche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren:
Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.
Realisierung:
Die Erneuerung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.