Netzverstärkung Rotensohl - Wechingen
Bedarf und Vorhaben
Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch im Bereich um den Leitungsverlauf zwischen dem Landkreis Heidenheim und dem Donau-Ries-Kreis wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen durch Photovoltaik und Windkraft erwartet. Diese Prognose wird außerdem durch konkrete Anschlussanfragen von in der Umgebung geplanten Windparks sowie eines Photovoltaikparks gestützt.
Um das Verteilnetz auch in Zukunft gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz sicher und zuverlässig betreiben zu können und weitere Einspeisungen zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die bestehende Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Rotensohl in Heidenheim und dem Mast Nr. 81 in Reimlingen (Leitungsanlage 0428) zu verstärken und den Anschluss der geplanten Wind- und Photovoltaikparks zu ermöglichen. Hierzu ist ein Ersatzneubau der Leitungsanlage zur Leistungserhöhung vorgesehen.
Rückblick und aktueller Stand
Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung steht die Netze BW seit 2023 in Kontakt mit den Gemeinden. Interessierte Bürger*innen haben über das Projektpostfach der Netze BW die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zum Vorhaben einzubringen. Außerdem ist für Q4 2024 eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit vorgesehen. Sobald die Veranstaltung terminiert ist, gibt es hierzu eine Information in den Amtsblättern der betroffenen Ortsteile und Gemeinden.
Für die Realisierung der geplanten Maßnahme in Bauabschnitt 1 ist eine öffentlich-rechtliche Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Derzeit befindet sich das Vorhaben noch in der Planung und Abstimmung, bevor der Antrag zur Planfeststellung dort eingereicht werden kann. Wir planen die Einreichung der Unterlagen und somit den Start des formellen Genehmigungsverfahrens für Q1 2025.
Zu den erforderlichen Maßnahmen in Bauabschnitt 2 befindet sich die Netze BW noch in der internen Abstimmung. Sobald die Planungen hierzu konkreter werden, starten wir auch zu dieser Maßnahme die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung.
Maßnahmen im Zuge der Netzverstärkung Rotensohl - Wechingen
Meilensteine
Netzverstärkung Rotensohl - Wechingen
Bedarfsplanung
Durch den Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen (vornehmlich durch Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen) entstehen vor dem Hintergrund der Energiewende neue Herausforderungen für das Verteilnetz und bringen es an den Rand seiner Leistungsfähigkeit. Bundes- und Landesregierung haben das Ziel vorgegeben den Anteil an erneuerbaren Energien im Bund und in Baden-Württemberg weiter zu steigern. Vor allem durch den Ausbau von Photovoltaik und Windenergie wird im Ostalbkreis und den angrenzenden Landkreisen zeitnah ein massiver Ausbau an erneuerbaren Energien erwartet. Doch bereits heute wird zeitweise deutlich mehr Energie aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen in der Verteilnetz eingespeist als vor Ort verbraucht wird. Dies erfordert den Ausbau der Verteilnetze, damit der überschüssige Strom von der 110 kV-Hochspannungsebene in die 380 kV-Übertragungsnetzebene überführt werden kann.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Bereits vor Antragstellung wird die Öffentlichkeit in einem frühen Planungsstadium zum Vorhaben informiert. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z. B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, zu denen wir gern Stellung beziehen. Zudem wird in Q4 2024 eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit durchgeführt.
Planfeststellungsverfahren
Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Außerdem wägt die Genehmigungsbehörde die Belange von Mensch und Natur mit der Wichtigkeit der geplanten Maßnahme ab. Ob und wie genau eine Maßnahme durchzuführen ist, entscheidet insofern nicht der Vorhabenträger, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde.
Planfeststellungsbeschluss
Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.
Baubeginn
Die Erneuerung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt.
Inbetriebnahme
Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.