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Netzverstärkung Kehl - Kork

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur geplanten 110-kV-Leitungsanbindung des geplanten 110-kV-Umspannwerks Kork an das Hochspannungsnetz der Netze BW sowie dem Neubau Umspannwerk Kork.
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass

Die Netze BW GmbH betreibt ihr 110-kV-Verteilnetz im Ortenaukreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Konkrete Lastanfragen aus der Region erfordern eine Anpassung des bestehenden 110-kV-Hochspannungsnetzes im Bereich Kehl, um den steigenden Strombedarf auch künftig zuverlässig decken zu können. Hierfür wird durch ein neues 380-/110-kV-Umspannwerk am Standort Kehl-Kork ein neuer Entnahmepunkt aus dem Höchstspannungsnetz errichtet. Dieser muss über die ebenfalls neu zu errichtende 110-kV-Hochspannungsfreileitung an das bestehende Hochspannungsnetz angebunden werden.

Aktueller Stand:

Bevor die geplanten Leitungsbaumaßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese wurde 2023 im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg eingeholt. Die Baumaßnahmen haben Ende 2024 begonnen.

Zur Genehmigung des 380-/110-kV-Umspannwerks wurde im Dezember 2020 ein Bauantrag nach Landesbauordnung beim zuständigen Landratsamt gestellt, die Genehmigung wurde im April 2021 erteilt. Die bauliche Umsetzung sowie die Inbetriebnahme werden nach derzeitigem Planungsstand im vierten Quartal 2025 erfolgen.

Maßnahmenbeschreibung

Neubau 380-kV-/110-kV-Umspannwerk:

Um auch in Zukunft den steigenden Energiebedarf sowie konkrete Lastanfragen der bereits ansässigen Unternehmen decken zu können, muss das Stromnetz ausgebaut werden. Nach interner Alternativenprüfung wurde die Errichtung eines neuen Netzknotenpunktes als vorzugswürdige Alternative identifiziert. Ein solches 380-kV/110-kV-Umspannwerk dient als neuer Entnahmepunkt aus dem Übertragungsnetz und wird künftig die Region sicher mit Strom versorgen.

Der Standort für das Umspannwerk Kork wurde mithilfe einer aufwendigen raumplanerischen Machbarkeitsuntersuchung ermittelt. Dabei werden Standortalternativen auf ihre technische, öffentlich-rechtliche, privatrechtliche sowie betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit untersucht und gewichtet. In Absprache mit dem Ortschaftsrat Kork hat sich der Standort „Im Hasenwinkel“ als besonders geeignet erwiesen und wurde in die vertiefte Planung gebracht. Im Zuge dieser Planung, fand eine Bürgersprechstunde für betroffene Eigentümer*innen statt.

Der Standort zeichnet sich durch direkte Nähe zur bestehenden 380-kV-Freileitungsanlage der Transnet-BW und unmittelbare Nähe zur 110-kV-Freileitungsanlage der Netze BW aus. Ein Neubau von 380-kV-Leitungen wird so vermieden.


Erneuerung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung 1470 sowie 110-kV-Leitungsneubau der Anbindung an das Umspannwerk Kork:

Damit das neue Umspannwerk Kork zukünftig das 110-kV-Netz versorgen kann, muss es an dieses angeschlossen werden. Der Anschluss des neuen Umspannwerks erfolgt an die bestehende 110-kV-Freileitungsanlage 1470, welche vom Umspannwerk Bühl bis zum Umspannwerk Graudenzer Straße in Kehl verläuft. Dazu wird eine neue Freileitungsanlage 1520 bis zum Umspannwerk Kork errichtet. Auf der bestehenden Freileitungsanlage 1470 wird durch die Maßnahmen zukünftig ein Teilabschnitt nicht mehr benötigt und kann entsprechen rückgebaut werden. Einen Überblick über die Maßnahme verschafft der Übersichtsplan.

Meilensteine:

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor für den Leitungsbau ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wurde eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Freiburg. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.

In diesem Projekt liegt der Planfeststellungsbeschluss seit 2023 vor.

Realisierung:

Die Baumaßnahmen der Anbindungsleitung haben Ende 2024 begonnen. Die Realisierung des Umspannwerks soll im vierten Quartal 2025 beginnen und abgeschlossen werden.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.

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