Ausbau Hochspannungsnetz

Ersatzneubau, Neubau und Leistungserhöhung im Raum Kehl-Kork

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente zusammengestellt, um Sie umfassend über unseren Ersatzneubau, Neubau und die Leistungserhöhung im Raum Kehl-Kork zu informieren.

Bedarf und Vorhaben

Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Ortenaukreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Durch konkrete Lastanfragen aus der Region muss das Netz im Bereich Kehl verstärkt werden. Hierfür wird durch ein neues 380-/110-kV-Umspannwerk am Standort Kehl-Kork ein neuer Entnahmepunkt aus dem Höchstspannungsnetz errichtet. Dieser muss über die ebenfalls neu zu errichtende 110-kV-Hochspannungsfreileitung an das bestehende Hochspannungsnetz angebunden werden.

Rückblick und aktueller Stand

Maßnahmen

Neubau 380-kV-/110-kV-Umspannwerk

Erneuerung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung 1470 sowie 110-kV-Leitungsneubau der Anbindung des neu zu errichtenden 380-/110-kV-Umspannwerk Kork

Meilensteine

Bedarfsplanung

Das deutsche Stromnetz wird fortlaufend angepasst, um eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Um auch in Zukunft den steigenden Energiebedarf sowie konkrete Lastanfragen der bereits ansässigen Unternehmen decken zu können, muss das Stromnetz in der Region ausgebaut werden.

Genehmigungsplanung

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.

Parallel dazu wird die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für die geplanten Maßnahmen für den 110-kV-Anschluss zur Anwendung kommt. Hierfür wird Netze BW, bis voraussichtlich Ende 2021, einen Planfeststellungsantrag erarbeiten und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, einreichen. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.

Realisierung

Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt. Durch witterungsbedingte Unterbrechungen oder Bauzeitenbeschränkungen kann sich die Bauzeit gegebenenfalls verlängern.

Inbetriebnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten, erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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