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Netzverstärkung Goldshöfe - Ellwangen

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Ellwangen und Goldshöfe (Anlage 0412) sowie Ellwangen und Nördlingen (Anlage 0402).
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass

Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Ostalbkreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Den Klimazielen der Bundesregierung für 2045 entsprechend soll der Anteil erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg weiter ausgebaut werden. Auch im Ostalbkreis wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Dieser Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, verstärkt die Netze BW die bestehende 110-kV-Hochspannungsleitungen zwischen den Umspannwerken Ellwangen und Nördlingen (Anlage 0401) sowie Ellwangen und Goldshöfe (Anlage 0412).

Aktueller Stand:

Der Bau ist abgeschlossen. Es steht jedoch noch ein Teilabschnitt der Anlage in Ellwangen (Berliner Straße) zur Erdverkabelung aus. Sobald nähere Details vorliegen, wird die Öffentlichkeit darüber informiert. Nach aktuellem Planungsstand ist mit dem Start der Verkabelungsarbeiten nicht vor Mitte 2029 zu rechnen.

Maßnahmenbeschreibung

Die Netze BW GmbH hat das bestehende Hochspannungsnetz von Ellwangen nach Nördlingen (Anlage 0401) sowie von Ellwangen nach Goldshöfe (Anlage 0412) erfolgreich ausgebaut. Für die Verbindung von Ellwangen nach Nördlingen wurde ein weiterer 110-kV-Stromkreis auf die vorhandenen Masten aufgelegt (Anlage 0401). Zwischen dem Umspannwerk Ellwangen und dem Umspannwerk Goldshöfe wurde ein Ersatzneubau der bestehenden Masten realisiert. Zudem wurde auch auf dieser Leitungsanlage ein zusätzlicher 110-kV-Stromkreis aufgelegt.

Meilensteine

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wurde eine umfangreiche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Das Planfeststellungsverfahren für das beschriebene Vorhaben wurde im März 2018 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingeleitet. Eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen sowie die vorgetragenen Argumente aus dem am 28. Mai 2019 durchgeführten Erörterungstermin wurden geprüft und abschließend durch das Regierungspräsidium abgewogen. Am Ende des Verfahrens steht der am 22. Januar 2020 erlassene Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt.

Realisierung:

Der Bau der 110-kV-Freileitung Goldshöfe-Ellwangen (Anlage 0412) und die Zubeseilung der bestehenden Leitung zwischen Ellwangen und Nördlingen (Anlage 0401) wurden gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.

Über den Beginn der anstehenden Arbeiten zur Erdverkabelung in Ellwangen/Berliner Straße wird informiert, sobald dieser feststeht.

Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.

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