Ausbau Hochspannungsnetz

Auflegen eines LWL-Luftkabels UW Sindelfingen - UW Pulverdingen und Modernisierung und Netzverstärkung zwischen UW Leonberg und UW Pulverdingen

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um das Netzverstärkungsvorhaben der bestehenden 110-kV-Leitungen zwischen den Umspannwerken Sindelfingen und Pulverdingen (Anlage 0207)

Bedarf und Vorhaben

Der Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet.

Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Leonberg und Pulverdingen und die Auflage eines LWL (Lichtwellenleiterseils) zwischen den Umspannwerken Sindelfingen und Pulverdingen (Anlage 0207).

Rückblick und aktueller Stand

Maßnahmen

Auflegen eines LWL-Luftkabels UW Sindelfingen - UW Pulverdingen und Modernisierung und Netzverstärkung zwischen UW Leonberg und UW Pulverdingen

Meilensteine

Bedarfsplanung

Die eingeleitete Energiewende unter Förderung der Erneuerbaren Energien verändert die deutsche Energielandschaft nachhaltig. Zentrale Großkraftwerke werden zunehmend durch dezentrale, zumeist regenerative und kleinere Erzeugungsanlagen ergänzt. Der suburbane Raum, wie die Landkreise Böblingen und Ludwigsburg bezieht nicht länger nur Strom, sondern erzeugt diesen verstärkt selbst, wobei überschüssige Strommengen entstehen und abtransportiert werden müssen. Verteilnetzbetreiber erstellen regelmäßig verschiedene Szenarien zum Um-, Aus- und Neubau ihrer Netze, um sowohl den neuen Anforderungen der sich ändernden Energielandschaft als auch den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Netze BW reagiert auf den starken Zubau Erneuerbarer Energien in der Region und plant auf der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Leonberg und Pulverdingen (Anlage 0207) Netzverstärkungsmaßnahmen, zudem wird auf dem Abschnitt zwischen den Umspannwerken Sindelfingen und Pulverdingen ein neues LWL-Seil aufgelegt, dieses dient der Kommunikation.

Genehmigungsplanung im Dialog

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über Bürgersprechstunden oder unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das Planfeststellungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben zur Anwendung kommt. Bis voraussichtlich Ende 2022 wird Netze BW einen Planfeststellungsantrag final erarbeiten und bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.

Die geplanten Maßnahmen können voraussichtlich ab 2024 realisiert werden.

Inbetriebnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt als abschließender Meilenstein die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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