Ausbau Hochspannungsnetz

Netzverstärkung Trossingen - Tuttlingen

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um das Netzverstärkungsvorhaben zu der bestehenden 110-kV-Freileitungsanlage zwischen Trossingen – Tuttlingen (Anlage 0911).

Bedarf und Vorhaben

Um den erhöhten Strombedarf in der Region auch zukünftig decken zu können, bedarf es einer Anpassung des bestehenden 110-kV-Hochspannungsnetzes. Geplant ist daher, auf die bestehende 110-kV-Freileitungsanlage Trossingen-Tuttlingen, Leitungsanlage 0911, welche über die Gemarkungen Trossingen, Villingen-Schwenningen (Gemarkung Weigheim), Durchhausen, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen sowie Tuttlingen läuft, einen weiteren Stromkreis auf dem noch freien Gestängeplatz aufzulegen.

Maßnahmen

Netzverstärkung Trossingen - Tuttlingen

Meilensteine

Bedarfsplanung

Laut Berechnungen der Stadtwerke Tuttlingen und Anfragen von ansässigen Unternehmen, ist in den nächsten Jahren in der Region von einer dauerhaften Erhöhung des Stromverbrauchs auszugehen. Gleiches gilt mittelfristig für den Raum Fridingen. Um zukünftig diesen erhöhten Strombedarf in der Region decken zu können, ist eine Anpassung des bestehenden 110-kV-Hochspannungsnetzes notwendig.

Genehmigungsplanung im Dialog — Aktueller Stand

Bevor die geplante Maßnahme umgesetzt werden kann, bedarf es einer Genehmigung, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen ist. Um ein solches eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Planfeststellungsantrag erarbeiten.Parallel dazu wird die Öffentlichkeit bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das Planfeststellungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Nachdem die Netze BW den Bedarf zur Netzverstärkung ermittelt hat (beinhaltet Vorplanung und die Vorbereitungen für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen unter Berücksichtigung wie z.B. die Prüfung von Umweltbelangen sowie technische, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen). Parallel dazu besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zum Vorhaben zu informieren sowie Fragen und Hinweise zu den Planungen einzubringen. Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Hinweise werden aufgenommen, in der Planung bestmöglich berücksichtigt und im Genehmigungsantrag dokumentiert.

Eine Grafik zu den einzelnen Meilensteinen finden Sie hier.

Umsetzung

Nach Einreichung des Genehmigungsantrags auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens kann die Maßnahme planfestgestellt werden. Um möglichst alle Interessen in einen optimalen Ausgleich zu bringen, führt das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Planfeststellungsbehörde eine förmliche Beteiligung (unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit) durch. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses kann mit der Umsetzung begonnen werden.

Inbetriebnahme

Nach Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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