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Netzverstärkung Weier - Eichstetten

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Weier und Eichstetten (Anlage 1610) .
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass

Die Netze BW GmbH betreibt die Hochspannungsleitungen des Verteilnetzes in den Landkreisen Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und im Ortenaukreis und steht dabei für eine zuverlässige und sichere Versorgung mit Strom. Dazu gehört auch die 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Weier und Eichstetten, die ab Höhe Allmannsweier bis Bahlingen am Kaiserstuhl zwischen der Bahnstrom-Freileitung BL 437 Freiburg – Abzweigung Appenweier der DB Energie GmbH und einer 220-kV-Freileitungsanlage der TransnetBW GmbH verläuft. Konkrete Lastanfragen aus der Region erfordern eine Anpassung des bestehenden 110-kV-Hochspannungsnetzes. Auch altersbedingt steht die Anlage zur Erneuerung an. Netze BW plant daher die Erneuerung der gesamten Leitungsanlage.

Zwischen dem Umspannwerk Weier bis Mast 69 soll die LA 1610 mit der ebenfalls in den nächsten Jahren zur Sanierung anstehenden Bahnstromleitung BL 437 auf einer Hochspannungsfreileitung (Vierfachgestänge) als Gemeinschaftsleitung gebündelt werden (Maßnahme A).

Die geplante Gemeinschaftsleitung wird in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Der Bauabschnitt 2 der Maßnahme A im interkommunalen Gewerbepark Raum Offenburg wird den anderen Bauabschnitten zeitlich vorgezogen genehmigt und umgesetzt.

Für den südlichen Teil ab Mast 070 bis zum UW Eichstetten ist die Erneuerung der LA 1610 im Bestand geplant (Maßnahme B).

Aktueller Stand:

Der Genehmigungsantrag für die Maßnahme A (Bauabschnitt 2) wurde im April 2024 eingereicht.

Noch 2025 ist die Einreichung des Genehmigungsantrages für die Erneuerung des südlichen Abschnitts der LA 1610 (Maßnahme B) beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Genehmigungsbehörde vorgesehen. Im Moment führt die Netze BW hierfür verschiedene Untersuchungen durch, z.B. von Umweltbelangen, um die technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen der Maßnahme zu prüfen und in ihre Planung einzubeziehen.

Maßnahmenbeschreibung

Nördlicher Abschnitt (UW Weier bis Mast Nr. 69)

Maßnahme A, Bauabschnitte 1 und 3

Der nördliche Abschnitt der Leitungsanlage1610 verläuft vom Umspannwerk Weier auf Gebiet der Stadt Offenburg über die Gemeinden Schutterwald, Hohberg, Friesenheim, Neuried, Meißenheim bis zum Mast Nr. 69 in Schwanau. Dieser Abschnitt ist zukünftig als Gemeinschaftsleitung mit der DB Energie geplant.

Die Erneuerung der Bauabschnitte 1 und 3 befindet sich derzeit noch in der Vorplanung und wird federführend von der DB Energie GmbH ausgeführt.

Die Trasse der Gemeinschaftsleitung ist teilweise in oder in räumlicher Nähe der Bestandstrasse der LA 1610 der Netze BW und in oder in räumlicher Nähe der Bestandstrasse der BL 437 der DB Energie geplant. Durch die Erneuerung der beiden Hochspannungsanlagen auf einem Gestänge und der damit einhergehenden Bündelung entfällt jeweils ein Trassenteil der Bestandsanlagen, der anschließend zurück gebaut werden kann.

Umfahrung Gewerbepark Raum Offenburg

Maßnahme A, Bauabschnitt 2

Bauabschnitt 2 der geplanten Gemeinschaftsleitung LA 1610 / BL 437 im interkommunalen Gewerbepark Raum Offenburg wird zeitlich vorgezogen genehmigt und realisiert, um dort möglichst zeitnah Gewerbeflächen, die im Augenblick noch von der Trasse der LA 1610 blockiert werden, vermarktbar zu machen. Hierzu werden die Maste 1005 – 018A der LA 1610 und Maste 590 – 594 der BL 437 zurück gebaut und die Maste für die Gemeinschaftsleitung auf einer leicht abweichenden Trasse ersatzneugebaut.

Der Antrag auf Planfeststellung des Bauabschnitts 2 wurde am 03. April 2024 gestellt. Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgte vom 30. April 2024 bis einschließlich 06. Juni 2024 über die Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg.

Südlicher Abschnitt (Mast Nr. 70 bis UW Eichstetten)

Maßnahme B

Der südliche Abschnitt der Leitungsanlage verläuft vom Mast Nr. 70 in der Gemeinde Schwanau über Kappel-Grafenhausen, Rust, Ringsheim, Herbolzheim, Kenzingen, Riegel am Kaiserstuhl, Bahlingen am Kaiserstuhl und Teningen in das Umspannwerk Eichstetten.

Aufgrund von Lastzuwächsen sowie mittel- und langfristig zu erwartenden Transiten aus dem 380-kV-Netz werden die Lastflüsse auf der Leitungsanlage zunehmen. Dadurch müssen die bestehenden Leiterseile durch leistungsfähigere Leiterseile (Zweierbündel) ersetzt werden, um die Übertragungsfähigkeit der Leitungsanlage zu erhöhen. Da die leistungsfähigeren Seile schwerer sind als die Bestandsseile müssen sämtliche Masten der LA 1610 neu gebaut werden, da diese statisch nicht für die benötigten Seile ausgelegt sind. Etliche Maste stehen auch altersbedingt grundsätzlich zur Erneuerung an.

Es ist vorgesehen die Maste in der Bestandstrasse zu erneuern. Aufgrund von Fremdplanungen (Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe – Basel (DB Netz AG) und 380-kV-Netzverstärkung Daxlanden – Eichstetten (Transnet BW)) sind im Bereich Riegel und im Bereich Eichstetten kleinräumige Abweichungen von der Leitungstrasse geplant.

Meilensteine:

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wird eine umfangreiche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen werden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Freiburg. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.

2024 wurde der Genehmigungsantrag für den Bauabschnitt 2 der Maßnahme A eingereicht. Die Bauabschnitte 1 und 3 sowie die Maßnahme B befinden sich in der Vorplanung zum Genehmigungsverfahren.

Realisierung:

Nach Abschluss der Genehmigungsverfahren werden die Baumaßnahmen gemäß der Planfeststellungsbeschlüsse umgesetzt.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.

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