Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Ihre Anlage über das Kundenportal an, da im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens maximal 800 Watt Wechselrichternennleistung und 2 kWp Modulnennleistung zulässig sind.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Nein. Das Balkonkraftwerk ist rein für den Eigenverbrauch gedacht. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren dieser Anlagen entfällt die Einspeisevergütung. Sollten Sie eine andere Vergütungsform, auch eine EEG-geförderte Vergütung wünschen, ist eine vollständige Netzanschlussanfrage erforderlich.
Darüber hinaus gehen Rechte und Pflichten als Anlagenbetreiber einher, da sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stromeinspeisung einschließlich der Verstöße und Sanktionszahlungen nach § 52 EEG zu beachten sind.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Der Aufwand für die Registrierung im Marktstammdatenregister ist gering und kann ganz einfach online durchgeführt werden. Eine separate Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber, wie der Netze BW, ist nicht erforderlich.
Nein. Wir gehen davon aus, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung durch Ihr Balkonkraftwerk in unser Netz erfolgt. Deshalb werden wir den Zähler für Sie kostenfrei innerhalb des planmäßigen Turnuswechsel durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Zählerwechsel und Zählereinbau.
Ja. Ein Balkonkraftwerk kann mit einem Batteriespeicher kombiniert werden, um den produzierten Strom zu speichern und später zu nutzen. Die Installation ist jedoch anmeldepflichtig und muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.