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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Ihre Anlage über das Kundenportal an, da im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens maximal 800 Watt Wechselrichternennleistung und 2 kWp Modulnennleistung zulässig sind. 


Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.

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Nein. Das Balkonkraftwerk ist rein für den Eigenverbrauch gedacht. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren dieser Anlagen entfällt die Einspeisevergütung. Sollten Sie eine Einspeisevergütung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Sie die Anlage über den regulären Weg an. 


Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden

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Der Aufwand für die Registrierung im Marktstammdatenregister ist gering und kann ganz einfach online durchgeführt werden. Eine separate Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber, wie der Netze BW, ist nicht erforderlich.

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Nein. Da davon auszugehen ist, das keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen.


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Zählerwechsel und Zählereinbau

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Ja. Ein Balkonkraftwerk kann mit einem Batteriespeicher kombiniert werden, um den produzierten Strom zu speichern und später zu nutzen. Die Installation ist jedoch anmeldepflichtig und muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

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Balkonkraftwerk anmelden

Alle Informationen, wie und wo Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen, finden Sie hier auf unserer Webseite.

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