Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Was ist zu tun, wenn mein Balkonkraftwerk die Leistungsgrenzen überschreitet?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Ihre Anlage über das Kundenportal an, da im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens maximal 800 Watt Wechselrichternennleistung und 2 kWp Modulnennleistung zulässig sind.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Kann ich für mein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung erhalten?
Nein. Das Balkonkraftwerk ist rein für den Eigenverbrauch gedacht. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren dieser Anlagen entfällt die Einspeisevergütung. Sollten Sie eine Einspeisevergütung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Sie die Anlage über den regulären Weg an.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Wie hoch ist der Aufwand für die Anmeldung meines Balkonkraftwerkes?
Der Aufwand für die Registrierung im Marktstammdatenregister ist gering und kann ganz einfach online durchgeführt werden. Eine separate Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber, wie der Netze BW, ist nicht erforderlich.
Kommen bei der Installation eines Balkonkraftwerkes Kosten wegen des Zählerwechsels auf mich zu?
Nein. Da davon auszugehen ist, das keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Zählerwechsel und Zählereinbau.
Kann ich das Balkonkraftwerk mit einem Batteriespeicher kombinieren?
Ja. Ein Balkonkraftwerk kann mit einem Batteriespeicher kombiniert werden, um den produzierten Strom zu speichern und später zu nutzen. Die Installation ist jedoch anmeldepflichtig und muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.