Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Der Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers wird über ein Formular beantragt, das von Ihrem beauftragten und bei uns eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht wird.
Hinweis: Aktuell können noch keine Gaszähler über das Kundenportal der Netze BW beantragt werden.
Die Anmeldung Ihres Gasanschlusses erfolgt über unser Kundenportal. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch das Antragsformular und stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben und Dokumente für die effiziente Antragsbearbeitung zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum Ablauf und zu Ihrem Gasanschluss finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.
Sie haben drei Möglichkeiten:
Nutzung der Vorhaltepauschale
Aktive Nutzung des Gasanschlusses
Abtrennung des Gasanschlusses
Eine Versetzung des Gasanschlusses kann notwendig werden, wenn:
bauliche Maßnahmen (z.B. Neubau einer Garage oder eines Anbaus) den bisherigen Anschlussstandort unzugänglich machen,
der Hausanschlussraum umgestaltet oder verlegt wird,
sicherheitsrelevante oder technische Anforderungen eine Anpassung erfordern,
eine neue Gebäudenutzung eine andere Anschlussposition notwendig macht,
der aktuelle Standort schwer zugänglich oder nicht mehr wartungsfreundlich ist.
Ihr Installationsbetrieb berät Sie individuell, ob in Ihrem Fall eine Versetzung erforderlich ist.
Eine Leistungserhöhung ist immer dann notwendig, wenn der Gasanschluss nicht mehr ausreichend dimensioniert ist, um den tatsächlichen Gasbedarf zuverlässig und sicher zu decken. Das kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein – zum Beispiel:
Installation zusätzlicher Gasverbrauchseinrichtungen: z. B. neue Heizgeräte, Warmwasserbereiter, Gasherde oder gewerbliche Anlagen
Austausch durch leistungsstärkere Geräte: Wenn bestehende Anlagen durch Modelle mit höherem Gasverbrauch ersetzt werden
Erweiterung der Immobilie oder Nutzungseinheiten: z. B. durch Anbau, Aufstockung oder Umbau von Ein- zu Mehrfamilienhaus
Änderung in der Nutzung: z. B. bei gewerblicher Umnutzung, neuen Mietverhältnissen oder höherer Personenzahl im Haushalt
In all diesen Fällen muss geprüft werden, ob der vorhandene Gasanschluss sowie die zugehörige Hausinstallation für die neue Leistungsauslegung geeignet sind. Ist dies nicht der Fall, wird eine technische Anpassung erforderlich – etwa an der Anschlussleitung, der Regel- und Messeinrichtung oder dem Hausanschluss selbst.