Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wo kann ich meinen Gasanschluss online anmelden?
Die Anmeldung Ihres Gasanschluss erfolgt über unseren Online-Service Netzanschluss anmelden. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch das Antragsformular und stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben und Dokumente für die effiziente Antragsbearbeitung zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum Ablauf und zu Ihrem Gasanschluss finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.
Wann ist eine Versetzung notwendig?
Eine Versetzung des Gasanschlusses kann notwendig werden, wenn:
bauliche Maßnahmen (z.B. Neubau einer Garage oder eines Anbaus) den bisherigen Anschlussstandort unzugänglich machen,
der Hausanschlussraum umgestaltet oder verlegt wird,
sicherheitsrelevante oder technische Anforderungen eine Anpassung erfordern,
eine neue Gebäudenutzung eine andere Anschlussposition notwendig macht,
der aktuelle Standort schwer zugänglich oder nicht mehr wartungsfreundlich ist.
Ihr Installationsbetrieb berät Sie individuell, ob in Ihrem Fall eine Versetzung erforderlich ist.
Wann ist eine Leistungserhöhung erforderlich?
Eine Leistungserhöhung ist immer dann notwendig, wenn der Gasanschluss nicht mehr ausreichend dimensioniert ist, um den tatsächlichen Gasbedarf zuverlässig und sicher zu decken. Das kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein – zum Beispiel:
Installation zusätzlicher Gasverbrauchseinrichtungen: z. B. neue Heizgeräte, Warmwasserbereiter, Gasherde oder gewerbliche Anlagen
Austausch durch leistungsstärkere Geräte: Wenn bestehende Anlagen durch Modelle mit höherem Gasverbrauch ersetzt werden
Erweiterung der Immobilie oder Nutzungseinheiten: z. B. durch Anbau, Aufstockung oder Umbau von Ein- zu Mehrfamilienhaus
Änderung in der Nutzung: z. B. bei gewerblicher Umnutzung, neuen Mietverhältnissen oder höherer Personenzahl im Haushalt
In all diesen Fällen muss geprüft werden, ob der vorhandene Gasanschluss sowie die zugehörige Hausinstallation für die neue Leistungsauslegung geeignet sind. Ist dies nicht der Fall, wird eine technische Anpassung erforderlich – etwa an der Anschlussleitung, der Regel- und Messeinrichtung oder dem Hausanschluss selbst.
Wer ist für den Gasanschluss zuständig und wer darf daran arbeiten?
Für den Gasanschluss gelten klare Zuständigkeiten:
Die Netze BW ist für die Herstellung, Änderung und Stilllegung des Gasanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung verantwortlich. Wir prüfen und nehmen den Anschluss in Betrieb.
Installation im Gebäude ab der Hauptabsperreinrichtung (z. B. Heizung oder Gasherd) dürfen nur durch einen bei uns eingetragenen Installateurbetrieb durchgeführt werden.
Die/der Eigentümer*in ist für die regelmäßige Überprüfung der Hausinstallation zuständig. Dazu zählen:
eine jährliche Sichtkontrolle (z. B. durch den Schornsteinfeger),
sowie eine Dichtheitsprüfung alle 12 Jahre nach Herstellervorgaben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.
Wie kann ich die Stilllegung meines Gasanschlusses beantragen?
Soll Ihr Gasanschluss endgültig stillgelegt und abgetrennt werden, können Sie dies über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragen. Sie erhalten dann von uns ein unverbindliches Angebot für die Stilllegung oder Abtrennung.