Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Die genaue Terminierung erfolgt individuell in Abstimmung mit dem ausführenden Partnerunternehmen. Wetterbedingungen, behördliche Vorgaben und die Komplexität des Gasanschlusses können die Dauer beeinflussen. Sobald ein Termin vereinbart ist, erfolgt die Herstellung.
Nein, während der Durchführung der Versetzung ist der Gasanschluss aus Sicherheitsgründen nicht nutzbar. Die Gaszufuhr wird für die Dauer der Arbeiten unterbrochen. Nach Abschluss der Versetzung und erfolgreicher Inbetriebnahme durch einen eingetragenen Gasinstallateur kann der Anschluss wieder genutzt werden.
Ja, bei einer Leistungserhöhung ist in der Regel eine technische Anpassung der Hausinstallation erforderlich. Dazu gehören z.B. Gasleitungen, Absperrventile oder Regeltechnik – also alle Komponenten, die das Gas vom Netzanschluss sicher bis zu Ihren Verbrauchsgeräten leiten. Ihr bei uns eingetragener Installateurbetrieb prüft die bestehenden Anlagen und nimmt bei Bedarf die notwendigen Änderungen vor.
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Anteil an den Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Gas-Verteilanlagen, den Sie als Anschlussnehmer*in zahlen. Er wird gemäß § 11 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berechnet und richtet sich nach Ihrer angemeldeten Leistung (in kW).
Fällig wird der BKZ zusammen mit den Netzanschlusskosten bei Fertigstellung des Gasanschlusses. Der BKZ wird nach der Anmeldeleistung berechnet und beträgt bezogen auf den Brennwert pro kW (Hs):
Wohngebäude: 0,00 EUR
Gewerbe / öffentliche Gebäude: 15,00 EUR
Hinweis: Die genaue Höhe Ihres BKZ wird Ihnen im Angebot individuell ausgewiesen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Nein, derzeit besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zum Einbau digitaler Gaszähler. In bestimmten Fällen ist jedoch eine freiwillige Umstellung möglich. Künftig könnten digitale Gaszähler bei hohem Verbrauch verpflichtend werden.