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Fragen & Antworten

Ob Ihre Anlage steuerbar sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere davon, ob es sich um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) handelt. Zu den SteuVE zählen:

  • Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang

  • Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen

  • Anlagen zur Raumkühlung

  • Stromspeicher 

Für diese Geräte gelten folgende Regelungen:

  1. Ab dem 01.01.2024 ist die netzorientierte Steuerung für alle Anlagenbetreiber einer SteuVE im Netzgebiet der Netze BW GmbH verpflichtend.

  2. Jede Inbetriebnahme einer SteuVE sowie Leistungserhöhungen am Netzanschluss müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.

  3. Für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung müssen die Anlagen mit einer entsprechenden technischen Einrichtung ausgestattet sein.

Wenn Ihre Anlage zu den oben genannten Kategorien gehört und eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW hat, muss sie in der Regel steuerbar sein. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG.

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Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen stehen drei Modelle zur Verfügung, um Netzentgelte zu reduzieren und Anreize für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen:

  • Modul 1 – Pauschale Reduzierung: Betreiber*innen erhalten eine feste jährliche Vergütung, unabhängig von Steuerung oder tatsächlichem Verbrauch. Eine separate Messung ist nicht erforderlich.

  • Modul 2 – Prozentuale Reduzierung: Der Arbeitspreis des Netzentgelts wird um 60 % gesenkt, jedoch nur für den Verbrauch der steuerbaren Einrichtung. Ein separater Zählpunkt ist notwendig, um den Verbrauch exakt zu erfassen.

  • Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte (ab 1. April 2025): Die Netzentgelte richten sich nach der Tageszeit (z. B. günstiger in netzentlasteten Zeiten). Es kann nur in Kombination mit Modul 1 genutzt werden und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG oder kontaktieren Sie direkt Ihren Stromlieferanten.

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In manchen Fällen werden alle Zähler gleichzeitig getauscht, in anderen Fällen werden diese nach und nach gewechselt. Wann genau welcher Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

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Ein digitaler Gaszähler (auch Smart Meter genannt) erfasst den Gasverbrauch elektronisch und übermittelt die Daten automatisch an den Netzbetreiber. So ist eine transparente, genaue Verbrauchserfassung und Abrechnung möglich – ohne manuelle Ablesung.

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Ein Doppeltarifzähler, auch Zweitarifzähler genannt, ist ein Stromzähler, der es ermöglicht, den Stromverbrauch zu zwei unterschiedlichen Tarifen zu messen. Typischerweise wird dabei zwischen einem Hochtarif (HT) für die Tageszeit und einem Niedertarif (NT) für die Nachtzeit unterschieden. Der Niedertarif wird oft auch für die Wochenend- und Feiertagsstunden angeboten und ist in der Regel günstiger als der Hochtarif.

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