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Fragen & Antworten
Welche Bedingungen müssen zur Herstellung des Gasanschlusses erfüllt sein?
Damit der Gasanschluss hergestellt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Hausanschlussraum: Ein geeigneter, frostfreier Raum entsprechend den technischen Anschlussbedingungen muss bereitgestellt werden.
Baufreiheit: Die Leitungstrasse muss frei und zugänglich sein – ohne Gerüste, Container, Erdaushub oder Baumaterial.
Zugang: Die Baustelle und der Hausanschlussraum müssen jederzeit zugänglich sein.
Sicherheit: Der Anschlussbereich ist während der Bauphase vor Manipulation und Beschädigung zu schützen.
Verschlossene Öffnungen: Fensteröffnungen oder andere Wandöffnungen im Bereich des Hausanschlusses müssen vorab verschlossen sein.
Diese Bedingungen gewährleisten einen sicheren und reibungslosen Anschluss an das Gasnetz.
Kann ich meine Gasgeräte sofort nach der Leistungserhöhung nutzen?
Nein, die Nutzung ist er nach der fachgerechten Inbetriebnahme durch einen eingetragenen Gasinstallateur möglich. Dieser prüft die gesamte Anlage, nimmt die Geräte in Betrieb und stellt sicher, dass sie den neuen Leistungsanforderungen entsprechen. Erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme und der entsprechenden Meldung über das Kundenportal dürfen Ihre Gasgeräte genutzt werden.
Was muss ich bei einem Wechsel des Energieträgers zu Gas beachten?
Beim Umstieg auf Erdgas als Energieträger sind folgende Punkte wichtig:
Technische Voraussetzungen: Ihre bestehende Anlage muss für den Betrieb mit Gas geeignet sein und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Eventuell sind Anpassungen oder eine Neuinstallation erforderlich.
Formular TAF (Technische Angaben für Feuerungsanlagen): Bei der Neuinstallation oder Umrüstung einer Gasanlage muss dieses Formular durch ein von Ihnen beauftragtes und eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht werden. Es stellt sicher, dass alle technischen Vorgaben erfüllt werden.
Fachgerechte Ausführung: Der Wechsel darf nur durch einen eingetragenen Installateurbetrieb durchgeführt werden. Der Installateur übernimmt die Planung, Umsetzung und Abstimmung mit der Netze BW.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss oder direkt bei Ihrem Installationsbetrieb.
Wie oft muss ein Gaszähler gewechselt werden?
Laut Mess- und Eichgesetz muss ein Gaszähler in Deutschland je nach Modell alle 8, 12 oder 16 Jahre ausgetauscht werden. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Ihr Gasverbrauch dauerhaft korrekt gemessen wird.
Was ist beim Leitungsverlauf auf meinem Grundstück zu beachten?
Der Leitungsverlauf sollte möglichst geradlinig und kurz sein. Es ist sicherzustellen, dass keine Hindernisse wie Bäume oder andere bauliche Anlagen den Verlauf beeinträchtigen. Zudem sollten zukünftige Bauvorhaben berücksichtigt werden, um eine spätere Verlegung der Gasleitung zu vermeiden.