Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) legt in Deutschland die energetischen Standards für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Es regel unter anderem, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf, welche Heiztechnololgien eingesetzt werden dürfen und welchen Anteil erneuerbare Energien an der Energieversorgung haben müssen. Ziel des Gesetztes ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Wann wird der Gaszählerstand abgelesen?
Der Gaszähler wird im Regelfall einmal jährlich abgelesen, meist zu dem Zeitpunkt, an dem die Jahresabrechnung erstellt wird. Darüber hinaus ist es entscheidend, den Zählerstand sowohl bei einem Umzug – in beiden Wohnungen – als auch zu Beginn und Ende eines Vertrags zu dokumentieren, um eine präzise Abrechnung zu ermöglichen.
Was ist eine Mehrspartenhauseinführung und warum ist sie sinnvoll?
Eine Mehrspartenhauseinführung (MSH) ist eine Vorrichtung, die mehrere Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) gebündelt durch eine einzige Öffnung in das Gebäude einführt. Sie bietet zahlreiche Vorteile:
Platz- und Kostenersparnis: Nur ein Durchbruch spart Material und Aufwand.
Dichtigkeit und Brandschutz: Weniger Bohrungen bieten besseren Schutz vor Feuchtigkeit und erfüllen die baulichen Anforderungen.
Einfache Installation und Flexibilität: Die Leitungen werden zentral und sauber eingeführt und bei Bedarf können weitere Versorgungsleitungen ergänzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.
Welche Anforderungen stellt das Gebäudeenergiegesetz an Sanierung und Energieversorgung?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Gebäude in Deutschland erfüllen müssen – sowohl bei Neubauten als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.
Bei einer umfassenden Sanierung schreibt das GEG vor, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt werden. Dazu zählen z. B.:
bessere Wärmedämmung,
der Austausch veralteter Heizsysteme durch moderne, effiziente Technik,
sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.
Erneuerbare Energien können durch verschiedene Systeme eingebunden werden, zum Beispiel durch:
Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen,
Wärmepumpen,
Biomasse-Heizsysteme oder
Fernwärme mit erneuerbaren Energieanteilen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Wie kann ich meinen Gaszählerstand übermitteln?
Ihren Gaszählerstand können Sie rund um die Uhr über unseren Online-Service Zählerstandseingabe oder über unser Kundenportal übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gaszähler.