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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Kann ich den Tiefbau in Eigenleistung erbringen?

Ja, auf Ihrem privaten Grundstück können Sie den Tiefbau in Eigenleistung und auf eigene Verantwortung ausführen.

 

Im öffentlichen Bereich sind Eigenleistungen nicht zulässig – dort übernimmt die Tiefbauarbeiten ausschließlich die Netze BW oder ein beauftragtes Partnerunternehmen.

 

Weitere Informationen und Vorgaben finden Sie in unseren Vorgaben für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten für neue Netzanschlussleitungen.

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Wo finde ich weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und den aktuellen Vorgaben?

Weiterführende Informationen finden Sie in der FAQ-Sammlung des Landes Baden-Württemberg sowie bei der Landesenergieagentur KEA-BW.

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Wer meldet den Zählerstand meines ausgebauten Gaszählers an meinen Energieversorger?

Den Zählerstand Ihres ausgebauten Gaszählers übermitteln wir – oder einer unserer beauftragten Dienstleister – direkt an Ihren Energieversorger. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

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Was ist im Hausanschlussraum zu beachten?

Der Hausanschlussraum muss trocken, belüftbar und jederzeit zugänglich sein. Die Wand muss verputzt, der Boden mit Estrich versehen sein. Fenster und Türen sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern. 

 

Zähler, Hauptabsperreinrichtung und Druckregler dürfen nicht überbaut oder verdeckt werden. Vor den Anschlüssen ist ein freier Arbeits- und Bedienbereich (mind. 1,20 m x 0,80 m) dauerhaft freizuhalten.

 

In Mehrfamilienhäusern ist ein gesicherter, aber für alle Parteien zugänglicher Raum erforderlich. Wird der Raum z. B. als Wohn- oder Hobbyraum genutzt, müssen Belüftung und Zugänglichkeit erhalten bleiben. Bei Umnutzung zur Wohnung sind eine Kennzeichnung der Hauptabsperreinrichtung und ggf. ein Schlüsselkasten notwendig.

 

Hinweis: Der Raum ist nach DIN 18012 auszuführen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Technischen Installationsvorgaben für Gas- und Wasserinstallationen.

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Kann ich noch eine neue Gasheizung einbauen – trotz Gebäudeenergiegesetz?

Ja, der Einbau einer neuen Gasheizung ist möglich – sowohl in bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten in Baulücken.

 

Ihr eingetragener Installateurbetrieb berät Sie zur konkreten Umsetzung. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für den Gasnetzanschluss.

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Gasanschluss

Sie modernisieren Ihr Haus oder bauen gerade neu und sind auf der Suche nach einer Energieversorgung für Ihr Zuhause? Dann könnte Gas eine Option sein.

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