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Fragen & Antworten
Ein Lastgangprofil steht für den Verlauf des Stromverbrauchs über einen bestimmten zeitlichen Abschnitt.
In Deutschland müssen bis 2032 alle Stromzähler digitalisiert sein. Das heißt, es dürfen keine mechanischen Zähler mehr verbaut sein. Die Netze BW baut daher etappenweise alle Stromzähler im Netzgebiet zu modernen Messeinrichtungen oder Smart Metern um.
Als Anlagenbetreiber benötigen wir von Ihnen mindestens einen, in manchem Fällen jedoch zwei oder mehr Zählerstände pro Jahr:
Immer: Sie müssen einen Zählerstand zum 31. Dezember jeden Jahres ablesen.
Gegebenenfalls: Weitere Zählerstande sind erforderlich, falls der Abrechnungsturnus Ihrer Erzeugungsanlage nicht dem Kalenderjahr entspricht.
Hinweis: Den Ableseturnus Ihrer Erzeugungsanlage können Sie im Kundenportal einsehen. Klicken Sie dazu einfach auf die Kachel der entsprechenden Einspeiseanlage.
Unsere Kolleg*innen helfen Ihnen unter 0711 289-0 sehr gerne weiter!
Die Steuerung Ihrer Verbrauchseinrichtung erfolgt über technische Einrichtungen, die eine netzorientierte Steuerung ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch ein Energiemanagementsystem (EMS) oder durch Steuergeräte erfolgen, die mit dem Netz des Netzbetreibers kommunizieren können. Die genaue Art der Steuerung hängt von der Art der Verbrauchseinrichtung und den technischen Anforderungen des Netzbetreibers ab.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wie private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Batteriespeicher gelten folgende Regelungen:
Präventive Steuerung: Bis zur Einführung der netzorientierten Steuerung werden SteuVE in der Regel über einen Funkrundsteuerempfänger oder eine ähnliche Technologie gesteuert. Dies ermöglicht dem Netzbetreiber, die Verbrauchseinrichtungen zu bestimmten Zeiten vom Netz zu trennen oder ihre Leistung zu reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren.
Netzorientierte Steuerung: Ab 2026 wird die netzorientierte Steuerung eingeführt. Dabei werden die Verbrauchseinrichtungen über eine digitale Schnittstelle, wie das Internet oder ein anderes Kommunikationsnetzwerk, gesteuert. Die Steuerung erfolgt dann granularer und kann auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Stromnetzes abgestimmt werden.
Technische Anforderungen: Die Verbrauchseinrichtung muss mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet sein, um eine solche Steuerung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise ein Smart Meter oder ein anderes intelligentes Messsystem sein, das die Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG.