Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Was passiert mit dem alten Zähler?
Die ausgebauten Zähler, die Eigentum der Netze BW sind, werden nach Möglichkeit vollständig recycelt. Sofern ein Zähler den technischen und gesetzlichen Anforderungen weiterhin entspricht, kann er zurückgesetzt und erneut verwendet werden.
Wie oft muss ein Gaszähler gewechselt werden?
Laut Mess- und Eichgesetz muss ein Gaszähler in Deutschland je nach Modell alle 8, 12 oder 16 Jahre ausgetauscht werden. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Ihr Gasverbrauch dauerhaft korrekt gemessen wird.
Warum macht mein Zähler Geräusche – zählt er noch richtig?
Wenn Ihr Zähler brummt oder Geräusche macht, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir überprüfen den Zähler und tauschen ihn gegebenenfalls aus. In der Regel beeinflusst das Brummen jedoch nicht die Messergebnisse.
Ich habe ein Smart Meter, aber noch keine PIN. Was kann ich tun?
Wenn Sie ein Smart Meter haben, aber noch keine PIN erhalten haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Das Schreiben mit Ihrer PIN wird automatisch versendet, sobald das Smart Meter in unserem System vollständig eingerichtet ist. Es kann jedoch einige Tage dauern, bis die vollständige Einrichtung nach dem Einbau abgeschlossen ist.
Sollten Sie bereits länger auf Ihre PIN warten, können Sie uns gerne kontaktieren:
E-Mail: energiezukunft@netze-bw.de
Telefon: 0800 3629 130
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wie funktioniert die Übertragung der Messwerte? Erfolgt das automatisch?
Ja, die ermittelten Werte werden automatisch an den Netzbetreiber übermittelt. Ihnen als Verbraucher*innen werden die Daten durch Ihren Stromlieferanten zur Verfügung gestellt bzw. gegen einen Aufpreis direkt gesendet. Sie können die Werte dann analysieren und ein detailliertes Verbrauchsprofil erstellen.