Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ihr Zähler befindet sich in der Regel im Hausanschlussraum, im Keller oder im Treppenhaus – eingebaut im Zählerschrank.
Der Zählertausch selbst ist für Sie kostenfrei, sofern Netze BW diesen Wechsel anordnet.
Wechseln Sie auf Ihren Wunsch auf einen Smart Meter, fällt für den Tausch eine einmalige Gebühr in Höhe von 100 Euro an. Die jährliche Zählermiete eines Smart Meters hängt von dem erfassten Jahresstromverbrauch für die letzten drei Abrechnungszeiträume von jeweils 12 Monaten oder die Leistung einer Einspeiseanlage ab. Für Smart Meter hat der Gesetzgeber eine Preisobergrenze festgelegt, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss.
Der RLM-Zähler misst in regelmäßiger Frequenz den Mittelwert der tatsächlich abgenommenen Leistung. Die Messung bei Strom erfolgt per Gesetz alle 15 Minuten.
Ein*e Monteur*in der Netze BW oder von einem unserer Dienstleister wird zum angekündigten Termin bei Ihnen erscheinen, um die moderne Messeinrichtung einzubauen. Nach dem Einbau wird die Messeinrichtung in Betrieb genommen. Sie erhalten zudem unseren Flyer zur modernen Messeinrichtung mit den wichtigen Informationen.
Möchten Sie Einblick in Ihre historischen Verbrauchsdaten? Dann finden Sie die Bedienungsanleitung zur Moderne Messeinrichtung ebenfalls in Ihren Unterlagen.
Nach dem Wechsel senden wir Ihnen per Post eine Wechselbestätigung mit dem alten und neuen Zählerstand am Tag des Wechsels.
Der Wasserzähler wird gewechselt, wenn die Eichgültigkeit abläuft oder wenn er defekt ist. Die Eichgültigkeit beträgt aktuell 6 Jahre für Kaltwasserzähler und 5 Jahre für Warmwasserzähler. Das Eichgesetz schreibt vor, dass alle Wasserzähler, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet werden, von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geeicht oder beglaubigt werden müssen.