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Fragen & Antworten
Beeinflusst die moderne Messeinrichtung Internet- oder Netzwerkverbindungen?
Wie bekomme ich einen Doppeltarif-Zähler für Hoch- und Niedertarifzeiten?
Aktuell baut die Netze BW standardmäßig Eintarifzähler ein. Falls Sie einen Doppeltarifzähler nutzen möchten, ist es notwendig, dass Sie zunächst einen Stromvertrag mit einem Stromlieferanten abschließen, der Doppeltarifmodelle anbietet. Ihr Stromlieferant wird dann die Umstellung auf einen Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, bei der Netze BW beauftragen, welches den Betrieb eines Doppeltarifzählers ermöglicht.
Bitte beachten Sie, dass die Installation des Zählers und das Upgrade auf einen Smart Meter durch die Netze BW erfolgen, während der Stromlieferant für die Tarifgestaltung zuständig ist.
Wann wird der Gaszählerstand abgelesen?
Der Gaszähler wird im Regelfall einmal jährlich abgelesen, meist zu dem Zeitpunkt, an dem die Jahresabrechnung erstellt wird. Darüber hinaus ist es entscheidend, den Zählerstand sowohl bei einem Umzug – in beiden Wohnungen – als auch zu Beginn und Ende eines Vertrags zu dokumentieren, um eine präzise Abrechnung zu ermöglichen.
Was kann ich tun, wenn mein Zähler nicht richtig misst?
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Zähler nicht korrekt misst, können Sie eine Zählerbefundprüfung durch eine qualifizierte Eichstelle veranlassen. Diese eichrechtliche Prüfung ist kostenpflichtig und für jedes Messgerät möglich. Sie können das Antragsformular für die Prüfung bei unserem Zählerservice anfordern. Bitte beachten Sie, dass die Kosten bei einem negativen Ergebnis (wenn der Zähler korrekt zählt) Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Entstehen für mich Kosten durch die Datenübertragung beim Smart Meter?
Nein, die Datenübertragung ist für Sie kostenlos, unabhängig davon, welche Verbindung genutzt wird.