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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Für den Gasanschluss gelten klare Zuständigkeiten:

  • Die Netze BW ist für die Herstellung, Änderung und Stilllegung des Gasanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung verantwortlich. Wir prüfen und nehmen den Anschluss in Betrieb.

  • Installation im Gebäude ab der Hauptabsperreinrichtung (z. B. Heizung oder Gasherd) dürfen nur durch einen bei uns eingetragenen Installateurbetrieb durchgeführt werden.

  • Die/der Eigentümer*in ist für die regelmäßige Überprüfung der Hausinstallation zuständig. Dazu zählen:

    • eine jährliche Sichtkontrolle (z. B. durch den Schornsteinfeger),

    • sowie eine Dichtheitsprüfung alle 12 Jahre nach Herstellervorgaben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.

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Soll Ihr Gasanschluss endgültig stillgelegt und abgetrennt werden, können Sie dies über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragen. Sie erhalten dann von uns ein unverbindliches Angebot für die Stilllegung oder Abtrennung.

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Den Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers kann ausschließlich ein bei uns eingetragener Installateurbetrieb beantragen. Sie als Kund*in können den Antrag nicht direkt stellen.

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Für die Anmeldung benötigen Sie u.a. folgende Informationen:

  • Leistungsbedarf in kW

  • Nutzungsart (Heizgas oder Prozessgas)

  • Kontaktdaten des Antragsstellers

  • Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen

  • Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an Telekommunikationsunternehmen (optional)

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500

  • Grundriss/Geschossplan im Maßstab 1:100 mit markiertem Ort der Hauseinführung

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.

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Die Vorhaltepauschale tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft.

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Sie modernisieren Ihr Haus oder bauen gerade neu und sind auf der Suche nach einer Energieversorgung für Ihr Zuhause? Dann könnte Gas eine Option sein.

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