Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Für den Gasanschluss gelten klare Zuständigkeiten:
Die Netze BW ist für die Herstellung, Änderung und Stilllegung des Gasanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung verantwortlich. Wir prüfen und nehmen den Anschluss in Betrieb.
Installation im Gebäude ab der Hauptabsperreinrichtung (z. B. Heizung oder Gasherd) dürfen nur durch einen bei uns eingetragenen Installateurbetrieb durchgeführt werden.
Die/der Eigentümer*in ist für die regelmäßige Überprüfung der Hausinstallation zuständig. Dazu zählen:
eine jährliche Sichtkontrolle (z. B. durch den Schornsteinfeger),
sowie eine Dichtheitsprüfung alle 12 Jahre nach Herstellervorgaben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.
Soll Ihr Gasanschluss endgültig stillgelegt und abgetrennt werden, können Sie dies über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragen. Sie erhalten dann von uns ein unverbindliches Angebot für die Stilllegung oder Abtrennung.
Den Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers kann ausschließlich ein bei uns eingetragener Installateurbetrieb beantragen. Sie als Kund*in können den Antrag nicht direkt stellen.
Für die Anmeldung benötigen Sie u.a. folgende Informationen:
Leistungsbedarf in kW
Nutzungsart (Heizgas oder Prozessgas)
Kontaktdaten des Antragsstellers
Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen
Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an Telekommunikationsunternehmen (optional)
Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
Grundriss/Geschossplan im Maßstab 1:100 mit markiertem Ort der Hauseinführung
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.
Die Vorhaltepauschale tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft.