Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Um Ihr Gebäude auch nach der Stilllegung des Freileitungsnetzes weiter mit Strom versorgen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Verbindungsleitung vom neuen Erdkabelanschluss zum Zählerplatz durch eine Elektrofachkraft umlegen lassen.
Ist Ihr Dachständeranschluss noch nicht demontiert stehen noch Rückmeldungen zur Umstellung der Hausinstallation von Gebäuden aus, die Teil der Verkabelungsmaßnahme sind.
Da die Ortsnetzverkabelung nicht nur einzelne Gebäude sondern ganze Straßen oder Gebiete betrifft benötigen wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen bevor Termine zur Demontage des Dachsständers vereinbart werden können.
Am Demontagetermin wird der Dachständer entfernt und Ihr Dach fachgerecht verschlossen. Im Anschluss wird das Freileitungsnetz in dem betroffenen Gebiet vollständig stillgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Ortsnetzverkabelung.
Ein Telekommunikations-Leerrohr ist ein leeres Schutzrohr, das auf Ihrem Grundstück in die Erde gelegt wird. Es dient der Vorbereitung auf einen späteren Glasfaseranschluss und trägt zum kommunalen Breitbandausbau bei. Der Vorteil für Sie: Wird später ein Glasfaserkabel verlegt, kann es einfach durch das vorhandene Telekommunikations-Leerrohr eingezogen werden – ganz ohne erneute Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück.
Bitte beachten Sie: Das Telekommunikations-Leerrohr ist keine Glasfaserleitung, sondern nur die Vorbereitung für einen späteren Glasfaseranschluss. Nicht inbegriffen ist die Verlegung von nicht-kommunaler, privater Leerrohrinfrastruktur sowie der Anschluss an diese Infrastruktur (z.B. der Deutschen Telekom AG oder Vodafone GmbH), da dies direkt über den entsprechenden Telekommunikationsanbieter beauftragt werden muss.
Die Netze BW ist für den Betrieb und Ihre Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz verantwortlich. Die Eigentumsgrenze stellt die Anschlussklemme an Ihrem Hausanschlusskasten dar. Die Verbindung zwischen Ihrem neuen Hausanschlusskasten und Ihrem Zählerplatz liegt hinter dieser Grenze und fällt in Ihr Eigentum. Die Herstellung der Verbindungsleitung und die Kosten für die Änderung der Hausinstallation sind daher von Ihnen als Hauseigentümer*in bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.
Im Rahmen der Ortsnetzverkabelung übernimmt die Netze BW die Demontage Ihres Dachständers ohne zusätzliche Kosten für Sie. Für die Anpassung Ihrer internen Hausinstallation sind jedoch Sie selbst verantwortlich.
Service
Ortsnetzverkabelung einfach erklärt!
Sie wurden von uns zu einer geplanten Ortsnetzverkabelungsmaßnahme angeschrieben?
Erfahren Sie in unserem Erklärfilm, was sich hinter dem Begriff 'Ortsnetzverkabelung' verbirgt, warum diese notwendig wird und welche Schritte zur Umstellung eines Freileitungsanschlusses auf einen Erdkabelanschluss erforderlich sind.