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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Soll Ihr Trinkwasseranschluss endgültig stillgelegt und abgetrennt werden, können Sie dies über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragen. Sie erhalten dann von uns ein unverbindliches Angebot für die Stilllegung oder Abtrennung.

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Um den Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Wasserzählers anzumelden, beachten Sie bitte folgendes:

  • Einbau eines neuen Wasserzählers: Ein neuer Wasserzähler wird automatisch im Rahmen der Anmeldung eines Neuanschlusses installiert. Es ist kein separater Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass ein neuer Wasserzähler ausschließlich bei einem Neuanschluss installiert wird. Es gibt keinen separaten Antrag für einen neuen Wasserzähler ohne Neuanschluss.

  • Ausbau des Wasserzählers: Der Ausbau eines Wasserzählers erfolgt automatisch, wenn der Trinkwasseranschluss stillgelegt oder abgetrennt wird. Das heißt, ein Ausbau muss nicht separat angemeldet werden.

  • Wechsel des Wasserzählers: Ein Wechsel des Wasserzählers erfolgt ausschließlich durch die Netze BW Wasser GmbH. Wasserzähler können entweder innerhalb der Eichgültigkeit ausgetauscht werden oder im Rahmen einer Befundprüfung, die zuvor über unsere Webseite Wasserzähler beantragt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Wasserzähler.

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An der Trinkwasser-Installation dürfen ausschließlich zugelassene Fachbetriebe arbeiten, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen sind. Über unseren Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie zugelassene Fachbetriebe in Ihrer Nähe finden.

 

Für Sie als Nutzer*in oder Eigentümer*in der Trinkwasser-Hausinstallation bedeutet dies, dass Eingriffe in die Trinkwasser-Hausinstallationen nicht von fachlichen Laien oder von Ihnen selbst durchgeführt werden dürfen. Auch Fachbetriebe, die nicht bei der Netze BW zugelassen sind, dürfen nicht an Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation arbeiten. 

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Sie benötigen folgende Informationen und Unterlagen für die Anmeldung:

  • Adresse Ihres Bauvorhabens

  • Länge Ihrer Anschlussleistung

  • Spitzendurchfluss nach DIN 1988-300 in l/s

  • Einen amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500 (als PDF-Dokument)

  • Einen Grundriss- bzw. Geschossplan (als PDF-Dokument), in dem der Hausanschlussraum oder der Übergabeschacht/-schrank eingezeichnet ist

  • Informationen für die Nutzung und Formulare für die Anzeige einer Betriebswasseranlage (keine Trinkwasseranlage) finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt Stuttgart. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 13 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung eine Anzeigepflicht besteht.

Sobald Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen über unser Kundenportal eingereicht haben, erhalten Sie von uns Ihr Angebot.

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Alle Informationen zum Thema Wasserpreis und Abrechnung finden Sie auf der Webseite der EnBW.

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Trinkwasseranschluss Stuttgart

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für die Planung, Anmeldung und Herstellung Ihres neuen Trinkwasseranschlusses in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg.

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