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Fragen & Antworten
Stromzähler und Gaszähler unterscheiden sich in Bauweise und Messgröße:
Stromzähler haben in der Regel ein schwarzes Kunststoffgehäuse und erfassen den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Gaszähler bestehen meist aus Metall, sind weiß oder grau und über zwei Rohre mit dem Gasnetz verbunden. Sie messen den Verbrauch in Kubikmetern (m3).
Beide Zählerarten dienen der Verbrauchserfassung, sind aber technisch unterschiedlich aufgebaut.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Alle Zähler im Überblick.
Die Bestellung eines Stromzählers kann nur durch eine eingetragene Elektrofachkraft oder einen Installateurbetrieb erfolgen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Installateurbetrieb, damit er die erforderlichen Schritte in unserem Kundenportal für Sie durchführen kann. Der Installateur kümmert sich um die Inbetriebnahme der Anlage sowie um die Bestellung des Zählers.
Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden Sie über den Online-Service Installateurbetriebe finden. Dort können Sie gezielt nach Fachkräften in Ihrer Region suchen.
Die registrierende Leistungsmessung (kurz RLM) ist ein Messverfahren, das den Stromverbrauch besonders genau – in 15-Minuten-Intervallen – aufzeichnet. Eingesetzt wird dieses Messverfahren vor allem bei größeren Unternehmen oder Betrieben mit höherem Strombedarf. Dieses kontinuierliche Messverfahren kann auch für den Gasverbrauch verwendet werden – dann erfolgt die Messung in 60-Minuten-Intervallen.
Aufgepasst: Der offizielle Begriff für dieses Verfahren lautet eigentlich „registrierende Lastgangmessung". Im alltäglichen Gebrauch hat sich die Bezeichnung „registrierende Leistungsmessung“ allerdings durchgesetzt. Beide Begriffe können also synonym verwendet werden.
Den Einbau einer modernen Messeinrichtung beantragt Ihre Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW.
Sie müssen lediglich eine zugelassene Elektrofachkraft mit dieser Aufgabe beauftragen. Diese können Sie ganz bequem über unsere Installateursuche finden.