Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Muss ich den Strom bezahlen, den das Smart Meter für seinen Betrieb verbraucht?
Nein. Der Eigenverbrauch der Geräte ist nicht Teil der gemessenen Energie.
Weitere Informationen finden Sie auf der Netze BW Webseite zu Smart Meter.
Mein Gaszähler zählt falsch. Was kann ich machen?
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Gaszähler nicht korrekt misst, können Sie eine eichrechtliche Prüfung veranlassen.
Wenden Sie sich dafür an den für Ihre Region zuständigen Ansprechpartner*innen. Die Kontaktdaten Ihrer regionalen Ansprechpartner*innen finden Sie, indem Sie am Ende unserer Webseite Gasanschluss Ihre Postleitzahl eingeben.
Was passiert, wenn die Eichfrist eines Zählers abläuft?
Bevor die Eichfrist eines Zählers abläuft, wird dieser von uns, der Netze BW, gegen einen neuen geeichten Zähler getauscht.
Wie ändere ich die zeitliche Darstellung der Verbrauchswerte im Kundenportal?
Wozu werden Teile der Zählerplatzes verplombt?
Die Verplombungen schützten vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation. Sie sind gesetzlich in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vorgeschrieben.