Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Künftig müssen Sie das Balkonkraftwerk lediglich bei der Bundesnetzagentur registrieren. Der zuständige Netzbetreiber muss hierfür nicht mehr informiert werden. Zudem dürfen nicht-digitale Stromzähler für die Übergangszeit weiterverwendet werden.
Die aktuell gültigen Grenzwerte zum Anmelden eines Balkonkraftwerks über das Marktstammdatenregister betragen maximal 2 kWp Modulleistung und 800 Watt Wechselrichterleistung. Sollte Ihre Anlage diese Grenzwerte überschreiten bitten wir Sie sich an Ihre Elektrofachkraft zu wenden und Ihre Anlage über das Kundenportal anzumelden.
Weitere Informationen zum regulären Anmeldeverfahren finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass zwischen Wechselstrom (AC) und Drehstrom (DC) Speichern unterschieden wird.
AC-Speicher: Die Wechselrichterleistung von Balkonkraftwerk und Batteriespeicher darf 800 Watt nicht überschreiten. Sollte die Wechselrichterleistung überschritten werden, muss der Speicher durch eine Elektrofachkraft angemeldet werden. Dieser schickt uns im Anschluss das Datenblatt E3/E8.
DC-Speicher: Hier muss nichts zusätzlich beachtet werden.
Ja. Diese sind mit Inkrafttreten von Solarpaket I ab dem 01.06.2024 erlaubt.
Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.