Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Nein. Balkonkraftwerk ist ein Überbegriff für alle steckerfertigen Photovoltaikanlagen bis 800 Watt Leistung, die beispielsweise auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten oder an der Garage installiert werden können.
Die aktuell gültigen Grenzwerte zum Anmelden eines Balkonkraftwerks über das Marktstammdatenregister betragen maximal 2 kWp Modulleistung und 800 Watt Wechselrichterleistung. Sollte Ihre Anlage diese Grenzwerte überschreiten bitten wir Sie sich an Ihre Elektrofachkraft zu wenden und Ihre Anlage über das Kundenportal anzumelden.
Weitere Informationen zum regulären Anmeldeverfahren finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Künftig müssen Sie das Balkonkraftwerk lediglich bei der Bundesnetzagentur registrieren. Der zuständige Netzbetreiber muss hierfür nicht mehr informiert werden. Zudem dürfen nicht-digitale Stromzähler für die Übergangszeit weiterverwendet werden.
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass zwischen Wechselstrom (AC) und Drehstrom (DC) Speichern unterschieden wird.
AC-Speicher: Bei wechselstromseitig angeschlossenen Speichern (Plug-In Speicher) muss der Speicher durch eine Elektrofachkraft angemeldet werden. Dieser schickt uns im Anschluss das Datenblatt E3/E8.
DC-Speicher: Die Wechselrichterleistung von Balkonkraftwerk und Batteriespeicher, die gleichstromseitig angeschlossen sind, dürfen eine Leistung von 800 Watt nicht überschreiten. Der Speicher muss hierzu mit einem Balkonkraftwerk neu angeschlossen werden. Wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, muss der reguläre Anmeldeprozess für die Speichernachrüstung durchlaufen werden.
Ja. Diese sind mit Inkrafttreten von Solarpaket I ab dem 01.06.2024 erlaubt.
Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.