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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Die Leistung umfasst die Verlegung des Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze und verläuft im selben Graben mit dem Strom-, Gas- oder Wasseranschluss. Sofern die Übergabestelle im Gebäude liegt, werden eine gas- und wasserdichte Einführung in das Gebäude sowie ein fachgerechter Verschluss des Leerrohrs hergestellt. 

 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite Ortsnetzverkabelung.

Bitte beachten Sie: Das Telekommunikations-Leerrohr dient lediglich als Vorbereitung für eine flexible Nachbelegung eines Glasfaseranschlusses. Es handelt sich hierbei nicht um einen vollwertigen Glasfaseranschluss.

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Für die Verkabelungsmaßnahme sind die Baukoordinatoren der Netze BW und die Bauleitung der ausführenden Baufima verantwortlich.

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Der Abbau erfolgt fachgerecht. Bei der Entfernung Ihres Dachständers wird das Dach durch die von der Netze BW beauftragte Firma wieder verschlossen.  

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Ja, bei einer Ortsnetzverkabelung – also der Umstellung von Freileitung auf Erdkabel – kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Telekommunikations-Leerrohr mitverlegt werden. Ob dies an Ihrem Standort möglich ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und wird individuell geprüft.

 

Wenn eine Mitverlegung möglich ist: 

  • Sie erhalten mit dem ersten Informationsschreiben zur geplanten Maßnahme einen Werkvertrag für das Telekommunikations-Leerrohr.

  • Wenn Sie die Mitverlegung wünschen, senden Sie den unterschriebenen Werkvertrag bitte Fristgerecht zurück. 

  • Ohne diesen Vertrag ist eine Mitverlegung leider nicht möglich.

Nach Abschluss der Arbeiten geht das Leerrohr in Ihr Eigentum über. So kann Ihre Kommune oder ein Telekommunikationsanbieter später ein Glasfaserkabel direkt einziehen – ohne weitere Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück.

 

Wichtig: Liegt dem Schreiben kein Werkvertrag bei, ist eine Mitverlegung in Ihrem Ort leider nicht vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Ortsnetzverkabelung.

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Nach Abschluss der Baumaßnahmen informieren wir Sie nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen. Die Frist zur Anpassung Ihrer Hausinstallation beträgt normalerweise ein Jahr nach Zugang dieser Mitteilung. 

 

Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft können Sie über den Online-Service Installateurbetriebe finden.

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Ortsnetzverkabelung

 

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Durchführung der Maßnahme und was es bei der Umstellung Ihrer Stromversorgung auf ein Erdkabel zu beachten gilt.

Service

Ortsnetzverkabelung einfach erklärt!

Sie wurden von uns zu einer geplanten Ortsnetzverkabelungsmaßnahme angeschrieben?
 

Erfahren Sie in unserem Erklärfilm, was sich hinter dem Begriff 'Ortsnetzverkabelung' verbirgt, warum diese notwendig wird und welche Schritte zur Umstellung eines Freileitungsanschlusses auf einen Erdkabelanschluss erforderlich sind.