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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Für die Inbetriebsetzungs­meldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z.B. Wallbox oder Wärmepumpe) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden folgende Angaben benötigt:

  • Elektrische Leistung des Geräts

  • Herstellerangaben, insbesondere Modellbezeichnung und Betriebsweise

  • Zählernummer, falls das Gerät am vorhandenen Stromzähler betrieben wird

  • Datum der Inbetriebnahme, wie von Ihrer Elektrofachkraft festgelegt

Hinweis: Beauftragen Sie einen zugelassenen Elektrofachbetrieb, der die Prüfung Ihrer Hausinstallation übernimmt und die Inbetriebsetzungs­meldung im Kundenportal der Netze BW für Sie durchführt.

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Die Kosten für den Einbau, Wechsel oder Ausbau eines Stromzählers hängen von Ihrem konkreten Anliegen ab:

  • Ersteinbau eines Stromzählers: Für den erstmaligen Einbau eines Stromzählers berechnet die Netze BW in der Regel keine Kosten.

  • Zählerausbau: Der Ausbau eines Stromzählers ist kostenfrei – unabhängig davon, ob er auf Wunsch der Netze BW oder auf Ihren Wunsch erfolgt.

  • Zählerwechsel: Beim Wechsel eines Stromzählers können Kosten entstehen. Die aktuellen Kosten können Sie unserem Preisblatt entnehmen.

Bitte beachten Sie: Für die Arbeiten Ihrer Elektrofachkraft können zusätzliche Kosten anfallen.

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Den Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers kann ausschließlich ein bei uns eingetragener Installateurbetrieb beantragen. Sie als Kund*in können den Antrag nicht direkt stellen.

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Der Netzbetreiber (z. B. Netze BW) ist für den Aufbau, den Ausbau sowie die Erhaltung des Stromnetzes verantwortlich. Er stellt das Netz den Stromlieferanten (z. B. EnBW AG) zur Verfügung, die den Strom an den Endkunden liefern. Der Messstellenbetreiber (in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, z. B. Netze BW) ist für den Betrieb der Stromzähler verantwortlich. 

 

Hinweis: Der Messstellenbetreiber kann auch ein anderes Unternehmen sein, da Sie die Wahlfreiheit haben, den Messstellenbetreiber frei zu wählen.

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Smart Meter bieten zahlreiche Vorteile für Verbraucher*innen und Netzbetreiber:

  • Für Verbraucher*innen:

    • Einblick in aktuelle und vergangene Energieverbrauchswerte über unser Kundenportal.

    • Bessere Kontrolle des Energieverbrauchs und Erkennung von Einsparpotenzialen.

    • Keine Notwendigkeit mehr, den Zähler im Zählerschrank abzulesen.

    • Höhere Transparenz über den Stromverbrauch und vereinfachte Überprüfung von Abrechnungen.

    • Zugang zu speziellen Stromtarifen, die von Stromlieferanten für Smart Meter angeboten werden.

  • Für Netzbetreiber:

    • Sicherer und effizienterer Betrieb des Stromnetzes.

    • Verringerung teurer Eingriffe zur Netzstabilisierung.

    • Reduzierung des notwendigen Ausbaus von Stromleitungen durch verbesserte Netznutzung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Smart Meter

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Zähler im Überblick

In Deutschland sind geeichte Stromzähler, Gaszähler und Wasserzähler zuverlässige Grundlage für korrekte Abrechnungen für Energie und Wasser.

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