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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Welche Anforderungen gelten bei der Inbetriebnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Bei der Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) müssen die aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden. Entscheidend ist das Datum der Inbetriebsetzung durch Ihre Elektrofachkraft – ab diesem Zeitpunkt gelten die Anforderungen verbindlich. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Bitte stimmen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Elektrofachkraft ab. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG.

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Darf die Elektrofachkraft die Plomben entfernen?

Ja, im Nachgang muss uns die Elektrofachkraft dies jedoch über das Kundenportal melden, damit eine neue Plombe angebracht wird. Ausnahmen gelten für Elektrofachbetriebe, die eine Plombierungsvereinbarung mit der Netze BW haben.

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Wie kann ich den Status meiner Gaszähler-Beantragung einsehen?

Bitte wenden Sie sich zunächst an den von Ihnen beauftragten Installateurbetrieb. Dieser steht im direkten Kontakt mit uns und kann Ihnen Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand geben.

 

Falls Ihr Installateurbetrieb keine Informationen bereitstellen kann, finden Sie Ihre regionalen Ansprechpartner*innen über die Eingabe Ihrer Postleitzahl am Ende unserer Webseite Gasanschluss.

 

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Wie tragen Smart Meter zur Energiewende bei?

Smart Meter spielen eine entscheidende Rolle bei der Energiewende, indem sie den Stromverbrauch und die Einspeisung nahezu in Echtzeit erfassen und diese Informationen an den Netzbetreiber übermitteln. Dies ermöglicht eine schnellere, transparentere und digitalere Kommunikation zwischen Stromerzeuger*innen, Netzbetreibern und -verbraucher*innen. Da der Anteil erneuerbarer Energien steigt und viele kleine Erzeugungsanlagen das Netz der Zukunft versorgen, helfen Smart Meter, das Netz stabil und ausfallsicher zu betreiben. Sie unterstützen auch die Verkehrswende, indem sie den Bedarf an Strom für Elektrofahrzeuge effizienter managen.

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Kann ich auch bei niedrigerem Verbrauch einen RLM-Zähler erhalten?

Ja, auch wenn Ihr Verbrauch niedriger ist, können Sie von den Vorteilen eines RLM-Zählers profitieren. In diesem Fall können Sie einen Zählverfahrenwechsel bei uns beantragen. Dieser Wechsel kostet einmalig 295,00 €. Sie müssen dafür eine Elektrofachkraft beauftragen, die den Wechsel im Kundenportal Kundenportal veranlasst.

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Zähler im Überblick

In Deutschland sind geeichte Stromzähler, Gaszähler und Wasserzähler zuverlässige Grundlage für korrekte Abrechnungen für Energie und Wasser.

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