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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Sobald Ihr Jahresverbrauch entweder zwei Jahre in Folge die 100.000 kWh-Grenze mit bis zu 5 % überschreitet oder innerhalb eines Jahres um 10 % oder mehr überschreitet, erfolgt im Folgejahr ein Umbau auf einen RLM-Zähler. Der Umbau ist dann für Sie kostenlos. Sie werden automatisch von uns angeschrieben, wenn ein Wechsel notwendig ist.


Sollten Sie einen niedrigeren Verbrauch haben und trotzdem von den Vorteilen des RLM-Zählers profitieren möchten, können Sie auch einen Zählverfahrenwechsel bei uns beantragen. Der Wechsel kostet dann einmalig 295,00 €. Hierfür beauftragten Sie eine Elektrofachkraft, die den Wechsel im Kundenportal veranlasst.

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Die Zusendung des PINs Ihrer modernen Messeinrichtung muss aus Datenschutzgründen per Post erfolgen. Die Zusendung Ihrer PIN-Unterlagen können Sie über ergiezukunft@netze-bw.de oder unter unserem Kundenservice-Telefon 0800 3629 130 anfordern. Eine mündliche Weitergabe bzw. Versand per E-Mail ist nicht möglich.

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Die Entscheidung für ein Abrechnungsmodell im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die damit verbundene Abrechnung der Netzentgelte erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Stromlieferanten.

 

Um Ihr Abrechnungsmodell zu wählen und zu melden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie Ihren Stromlieferanten, um sich über die verfügbaren Abrechnungsmodelle zu informieren und die für Sie passende Option zu besprechen.

  2. Ihr Stromlieferant wird Ihnen die notwendigen Formulare und Informationen zur Verfügung stellen, um Ihre Entscheidung für ein Abrechnungsmodell zu treffen.

  3. Füllen Sie alle erforderlichen Unterlagen aus und reichen Sie diese bei Ihrem Stromlieferanten ein.

  4. Ihr Stromlieferant wird die Informationen prüfen und die Entscheidung an den Netzbetreiber weiterleiten, um die Abrechnung entsprechend zu koordinieren.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Prozesse und Anforderungen je nach Stromlieferant variieren können. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Schritte gemäß den Anweisungen Ihres Stromlieferanten durchführen.

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Die Netze BW Wasser GmbH ist Eigentümer des Wasserzählers und für Einbau, Ausbau und Wechsel verantwortlich. Diese Arbeiten werden ausschließlich durch uns oder ein von uns beauftragtes Fachunternehmen durchgeführt.

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Bei der Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) müssen die aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden. Entscheidend ist das Datum der Inbetriebsetzung durch Ihre Elektrofachkraft – ab diesem Zeitpunkt gelten die Anforderungen verbindlich. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Bitte stimmen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Elektrofachkraft ab. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG.

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Zähler im Überblick

In Deutschland sind geeichte Stromzähler, Gaszähler und Wasserzähler zuverlässige Grundlage für korrekte Abrechnungen für Energie und Wasser.

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