Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wie ist der Ablauf einer Zählerbestellung?
Die Bestellung eines Zählers erfolgt in folgenden Schritten:
Kontaktaufnahme mit Ihrer Elektrofachkraft: Sie beauftragen eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, mit der Bestellung und Installation des Zählers.
Prüfung der technischen Voraussetzungen: Die Elektrofachkraft prüft vor Ort, ob die technischen Voraussetzungen für den gewünschten Zähler gegeben sind und ob eventuell Anpassungen an der Elektroinstallation notwendig sind.
Inbetriebsetzungsmeldung im Kundenportal: Die Elektrofachkraft meldet den Zähler über das Kundenportal der Netze BW an. Dabei gibt sie alle erforderlichen Daten ein, wie die Art des Zählers und die technischen Spezifikationen der Anlage.
Bestätigung und Terminvereinbarung: Die Netze BW prüft die Anmeldung und bestätigt den Auftrag. Anschließend wird ein Termin für die Installation des Zählers vereinbart.
Installation: Ein Techniker der Netze BW oder unser Dienstleister führt die Installation des Zählers zum vereinbarten Termin durch.
Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie online über die Installateursuche durchführen.
Wieso ist es wichtig den Ausbau von Smart Metern voranzutreiben und zu beschleunigen?
Mit den "alten" konventionellen Zählern hat der Netzbetreiber keine Informationen über die verbrauchte und/oder erzeugte Energie in seinem Netz. Dies wird aber sehr wichtig, wenn in Zukunft Energie hauptsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Smart Meter ermöglichen es dem Netzbetreiber, jederzeit alle Daten von großen Verbrauchsanlagen, wie E-Ladesäulen oder Wärmepumpen und Einspeiseanlagen, wie Photovoltaikanlagen, zu erhalten. Mit Hilfe dieser Daten kann das Netz auch zukünftig ausfallsicher betrieben werden. Gleichzeitig können Netzbetreiber beispielsweise den Zubau an E-Ladesäulen und Photovoltaikanlagen viel besser planen und integrieren. Auch der Ausbau der Stromnetze wird so effizienter.
Was ist ein Zählverfahrenwechsel?
Ein Zählverfahrenwechsel bezieht sich auf die Änderung der Methode zur Messung und Abrechnung Ihres Stromverbrauchs. Dies bedeutet, dass Sie von einem Standardlastprofil (SLP) zu einer kontinuierlichen Verbrauchsmessung (RLM) wechseln. Ein Zählerwechsel hingegen bezieht sich nur auf den Austausch des Zählertyps.
Kann ich den Einbau einer modernen Messeinrichtung verweigern?
Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist durch das Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich vorgeschrieben.
Mehr Informationen zu digitalen Stromzählern finden Sie auf der Netze BW Webseite zu digitalen Stromzählern.
Was sind die Abrechnungsmodelle für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen stehen drei Modelle zur Verfügung, um Netzentgelte zu reduzieren und Anreize für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen:
Modul 1 – Pauschale Reduzierung: Betreiber*innen erhalten eine feste jährliche Vergütung, unabhängig von Steuerung oder tatsächlichem Verbrauch. Eine separate Messung ist nicht erforderlich.
Modul 2 – Prozentuale Reduzierung: Der Arbeitspreis des Netzentgelts wird um 60 % gesenkt, jedoch nur für den Verbrauch der steuerbaren Einrichtung. Ein separater Zählpunkt ist notwendig, um den Verbrauch exakt zu erfassen.
Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte (ab 1. April 2025): Die Netzentgelte richten sich nach der Tageszeit (z. B. günstiger in netzentlasteten Zeiten). Es kann nur in Kombination mit Modul 1 genutzt werden und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG oder kontaktieren Sie direkt Ihren Stromlieferanten.