Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Bei den Gaszählern unterscheiden wir zwischen Balgengaszählern und Drehkolbenzählern.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gaszähler.
Die Kosten für einen Gasanschluss hängen von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel von der Anschlusslänge und den örtlichen Gegebenheiten.
Eine unverbindliche Beispielrechnung sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum Gasanschluss.
Die Vorhaltepauschale wird gemäß unseren Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und nach Festlegung der Bundesnetzagentur für inaktive Gasanschlüsse erhoben. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, Gasanschlüsse regelmäßig zu warten, was mit Kosten verbunden ist. Nach § 18 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind wir nicht verpflichtet, unwirtschaftliche Anschlüsse langfristig vorzuhalten. Die Vorhaltepauschale ermöglicht eine gerechte Kostenverteilung und sichert einen effizienzenten Netzbetrieb.
Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Webseite der Bundesnetzagentur zum Thema Netzanschluss.
Die Kosten für die Versetzung Ihres Gasanschlusses richten sich nach Umfang der Maßnahmen sowie den Gegebenheiten vor Ort. Einflussfaktoren sind zum Beispiel:
die Länge der neuen Anschlussleitung,
notwendige Tiefbauarbeiten,
technische Anpassung an der Hausinstallation
und eventuell erforderliche Zusatzleistungen (z.B. neue Hauseinführung).
Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir die Gegebenheiten und erstellen für Sie ein individuelles Angebot.
Die Kosten für eine Leistungserhöhung beim Gasanschluss hängen vom erforderlichen Leistungsumfang sowie den örtlichen Gegebenheiten ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir die technischen Voraussetzungen und erstellen ein individuelles Angebot.
Hinweis: Die möglichen Kosten sind in den ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie Kostenerstattungsregelungen aufgeführt.