Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Es kann mehrere Gründe geben, warum Sie derzeit keine Einspeisevergütung erhalten:
Fehlender Zählerstand: Solange wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, können wir die Abrechnung leider nicht erstellen. Damit wir wissen, wieviel kWh Sie im Kalenderjahr eingespeist haben, benötigen wir Ihren Zählerstand. Diesen können Sie in unser Zählerstandseingabe oder im Kundenportal erfassen.
Abrechnungszyklus: Es könnte sein, dass die Abrechnung noch nicht erfolgt ist und Sie die Vergütung erst im nächsten Abrechnungszeitraum erhalten.
Ja, für die Stilllegung benötigen Sie einen Elektroinstallateur. Der Installateur wird die Anlage sicher vom Netz trennen und den Zählerausbau über den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber veranlassen. Finden Sie bei uns zugelassene Installateurbetriebe.
Diese Regelung ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verankert.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 gilt:
die Direktvermarktung ist ab einer Leistung von über 100 kW verpflichtend.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2014 gilt:
die Direktvermarktung ist ab einer Leistung von über 500 kW verpflichtend. Ältere Anlagen sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Grundlage ist ein vom Bundeswirtschaftsministerium schrittweise eingeleiteter Systemwechsel, weg von gesetzlich garantierten EEG-Vergütungen hin zu Marktmechanismen. Demnach sollen Betreiber*innen unternehmerisch tätig werden und ihren Strom mit entsprechendem Marktrisiko direkt vermarkten.
Eine Übersicht über die möglichen Messkonzepte bei Direktversorgung finden Sie in dem Datenblatt Auswahlblatt Direktversorgung.
Unabhängig davon, ob ein Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vorliegt, gibt es für die Messung des erzeugten und direkt verbrauchten Stroms zwei Möglichkeiten:
Modell mit physischem Summenzähler
Modell mit virtuellem Summenzähler
Welche Kostenfaktoren und Bedingungen an diese Modelle geknüpft sind, können Sie der Gegenüberstellung auf unserer Webseite Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung entnehmen.
Bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten:
Technische Voraussetzungen
Vollständige Montage der PV-Module, des Wechselrichters und ggf. des Speichers
Herstellung und Prüfung des Netzanschlusses
Anmeldung und Installation des Zählers
Rechtliche Anforderungen
Dokumentation der Inbetriebnahme
Meldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen bei der Meldung an die Netze BW und die Bundesnetzagentur. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten Photovoltaikanlage anmelden, Netzsicherheitsmanagement und Marktstammdatenregister.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.