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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Was kostet mich ein Funkrundsteuerempfänger?

Einen Funkrundsteuerempfänger können Sie bei uns erwerben. Der Kaufpreis inkl. Parametrierung beläuft sich auf ca. EUR 250,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Die Kosten für den Einbau durch die Elektrofachkraft tragen Sie als Anlagenbetreibender.

 

Ist die Installation eines Funkrundsteuerempfängers für Ihre Anlage verpflichtend, erhalten Sie mit der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt im Anfrageprozess ein Formular für die Bestellung.

 

Sofern Sie einen Funkrundsteuerempfänger aus anderer Quelle beziehen, muss dieser an uns gesendet und parametriert werden. Hierfür fallen Kosten von ca. EUR 90,00 zuzüglich Umsatzsteuer an.

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Wann erhalte ich meine jährliche Abrechnung?

Den Zeitpunkt für Ihre jährliche Abrechnung finden Sie im Kundenportal. Klicken Sie dazu auf die Kachel Ihrer Einspeiseanlage und scrollen Sie unter dem Reiter “Anlagedaten” bis zum Abschnitt “Abrechnungsturnus”.

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Benötige ich für die Stilllegung einer Erzeugungsanlage einen Elektroinstallateur?

Ja, für die Stilllegung benötigen Sie einen Elektroinstallateur. Der Installateur wird die Anlage sicher vom Netz trennen und den Zählerausbau über den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber veranlassen. Finden Sie bei uns zugelassene Installateurbetriebe

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Warum müssen Erzeugungsanlagen über 100 kW in die Direktvermarktung?

Diese Regelung ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verankert.

Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 gilt:

  • die Direktvermarktung ist ab einer Leistung von über 100 kW verpflichtend.

Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2014 gilt:

  • die Direktvermarktung ist ab einer Leistung von über 500 kW verpflichtend. Ältere Anlagen sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Grundlage ist ein vom Bundeswirtschaftsministerium schrittweise eingeleiteter Systemwechsel, weg von gesetzlich garantierten EEG-Vergütungen hin zu Marktmechanismen. Demnach sollen Betreiber*innen unternehmerisch tätig werden und ihren Strom mit entsprechendem Marktrisiko direkt vermarkten.

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Was muss ich bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage beachten?

Bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten:

  • Technische Voraussetzungen

    • Vollständige Montage der PV-Module, des Wechselrichters und ggf. des Speichers

    • Herstellung und Prüfung des Netzanschlusses

    • Anmeldung und Installation des Zählers

  • Rechtliche Anforderungen

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen bei der Meldung an die Netze BW und die Bundesnetzagentur. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten Photovoltaikanlage anmelden, Netzsicherheitsmanagement und Marktstammdatenregister

 

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Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.