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Fragen & Antworten

Muss meine Anlage steuerbar sein?

Ob Ihre Anlage steuerbar sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere davon, ob es sich um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) handelt. Zu den SteuVE zählen:

  • Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang

  • Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen

  • Anlagen zur Raumkühlung

  • Stromspeicher 

Für diese Geräte gelten folgende Regelungen:

  1. Ab dem 01.01.2024 ist die netzorientierte Steuerung für alle Anlagenbetreiber einer SteuVE im Netzgebiet der Netze BW GmbH verpflichtend.

  2. Jede Inbetriebnahme einer SteuVE sowie Leistungserhöhungen am Netzanschluss müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.

  3. Für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung müssen die Anlagen mit einer entsprechenden technischen Einrichtung ausgestattet sein.

Wenn Ihre Anlage zu den oben genannten Kategorien gehört und eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW hat, muss sie in der Regel steuerbar sein. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG.

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Ich habe mehrere Zähler. Werden diese alle gleichzeitig gewechselt?

In manchen Fällen werden alle Zähler gleichzeitig getauscht, in anderen Fällen werden diese nach und nach gewechselt. Wann genau welcher Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

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Was ist ein digitaler Gaszähler?

Ein digitaler Gaszähler (auch Smart Meter genannt) erfasst den Gasverbrauch elektronisch und übermittelt die Daten automatisch an den Netzbetreiber. So ist eine transparente, genaue Verbrauchserfassung und Abrechnung möglich – ohne manuelle Ablesung.

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Was ist ein Doppeltarif-Zähler?

Ein Doppeltarifzähler, auch Zweitarifzähler genannt, ist ein Stromzähler, der es ermöglicht, den Stromverbrauch zu zwei unterschiedlichen Tarifen zu messen. Typischerweise wird dabei zwischen einem Hochtarif (HT) für die Tageszeit und einem Niedertarif (NT) für die Nachtzeit unterschieden. Der Niedertarif wird oft auch für die Wochenend- und Feiertagsstunden angeboten und ist in der Regel günstiger als der Hochtarif.

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Bekomme ich beim Ersteinbau eines Zählers ein Smart Meter?

Ja, beim Ersteinbau eines Zählers wird in der Regel ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, installiert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einführung der Smart Meter richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und hängt von der Marktsituation und Verfügbarkeit der Geräte ab.

 

Bitte beachten Sie, dass der Einbau eines Smart Meters durch die Netze BW erfolgt, nachdem eine Elektrofachkraft oder ein Installateurbetrieb den Zählereinbau im Kundenportal von Netze BW angemeldet hat.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Netze BW Webseite zu Smart Meter.

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