Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Für die Nachrüstung eines Speichers müssen folgende Unterlagen nach der Inbetriebnahme eingereicht werden:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Stromspeicher anmelden.
Für den Austausch eines Speicherdefekts müssen folgende Unterlagen nach der Inbetriebnahme eingereicht werden:
das Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern
Meldung im Marktstammdatenregister
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Stromspeicher anmelden.
Nein. Wenn lediglich Batteriemodule ausgetauscht werden und sich dabei weder die Speicherkapazität noch die Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder an das Marktstammdatenregister erforderlich. Wir empfehlen, den Modultausch durch eine qualifizierte Elektrofachkraft durchführen zu lassen.
Nein, Ihr Stromspeicher wird nach aktuellem Stand nicht nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gedrosselt, wenn er keinen Strom aus dem öffentlichen Netz aufnimmt oder in das Netz einspeist. Die Erhaltungsladung bleibt unberücksichtigt.
Bei einer theoretisch möglichen Lade-/Entladeleistung über 4,2 kW muss jedoch die Steuerbarkeit vorbereitet werden.
Ob ein Speicher unter den Anwendungsbereich des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fällt, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der elektrischen Leistung ab.
Speicher mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, unterliegen den Anforderungen des § 14a EnWG. Ihre Speicheranlage muss in diesem Fall steuerbar sein und die Technischen Mindestanforderungen (TMA) erfüllen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Speicher, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz – auch bei einer späteren Leistungsänderung. Ausnahme: Wird ein Wechselrichter mit einer Leistung über 4,2 kW nachträglich ausgetauscht, fällt die Anlage ebenfalls unter den § 14a EnWG.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage betroffen ist, unterstützt Ihre Elektrofachkraft Sie gerne bei der Einordnung.