Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Für die Nachrüstung eines Speichers müssen folgende Unterlagen nach der Inbetriebnahme eingereicht werden:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Für den Austausch eines Speicherdefekts müssen folgende Unterlagen nach der Inbetriebnahme eingereicht werden:
das Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern
Meldung im Marktstammdatenregister
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Werden lediglich Batteriemodule ausgetauscht, ohne dass sich Speicherkapazität und Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder das Marktstammdatenregister erforderlich. Der Speicher kann nach dem Modultausch sofort wieder genutzt werden.
Nein. Wenn lediglich Batteriemodule ausgetauscht werden und sich dabei weder die Speicherkapazität noch die Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder an das Marktstammdatenregister erforderlich. Wir empfehlen, den Modultausch durch eine qualifizierte Elektrofachkraft durchführen zu lassen.
Nein, Ihr Stromspeicher wird nach aktuellem Stand nicht nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gedrosselt, wenn er keinen Strom aus dem öffentlichen Netz aufnimmt oder in das Netz einspeist. Die Erhaltungsladung bleibt unberücksichtigt.
Bei einer theoretisch möglichen Lade-/Entladeleistung über 4,2 kW muss jedoch die Steuerbarkeit vorbereitet werden.