Unsere Informationen zum Thema: Stromanschluss
Fragen & Antworten
Eine Leistungserhöhung, auch als Verstärkung Ihres Stromanschlusses bezeichnet, ist dann notwendig, wenn die vorhandene Anschlussleistung nicht mehr ausreicht, um alle elektrischen Geräte sicher zu betreiben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie:
eine Wärmepumpe,
eine Ladeeinrichtung für Ihr Elektrofahrzeug
oder einen leistungsstarken Durchlauferhitzer installieren möchten.
Ihre Elektrofachkraft prüft, ob Ihr Hausanschluss dafür geeignet ist, legt gemeinsam mit Ihnen den Leistungsbedarf fest und berät Sie, ob ein Lastmanagement zur Reduzierung der Spitzenlast sinnvoll ist.
Nein, die Netze BW darf Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wallbox oder Wärmepumpe) nur in Ausnahmesituationen vorübergehend einschränken – zum Beispiel bei einer akuten Überlastung oder Beschädigung des Stromnetzes. Auch dann ist eine Grundversorgung von mindestens 4,2 kW gesichert.
Diese Maßnahme dient der Stabilisierung des Stromnetzes und wird nur im echten Notfall eingesetzt. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass kaum spürbare Einschränkungen für Sie entstehen.
Sie können die Mehrspartenhauseinführung (MSH) direkt bei uns, über Ihren zuständigen Bauunternehmer oder bei diversen Herstellern erwerben. Wir empfehlen, sich vor dem Kauf von einem Fachbereich
beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass die MSH den örtlichen Anforderungen und Vorschriften entspricht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.
Der Hausanschluss – oft auch Stromanschluss genannt – verbindet Ihr Gebäude mit dem öffentlichen Stromnetz. Über ihn wird Strom vom Netz in Ihr Haus geliefert.
Zum Hausanschluss gehören:
die Leitung vom öffentlichen Versorgungsnetz bis zu Ihrem Haus
die Anschluss- und Sicherungseinrichtungen innerhalb Ihres Gebäudes (z. B. Hauptsicherungen)
sowie der Übergabepunkt (der Hausanschlusskasten), an dem die Verantwortung vom Netzbetreiber auf Sie übergeht.
Wichtig: Die vorhandene Anschlussleistung Ihres Hausanschlusses bestimmt, wie viele und welche elektrischen Verbrauchsgeräte Sie gleichzeitig betreiben können. Bei neuen Verbrauchsgeräten mit hoher Leistung (z. B. Wallbox, Wärmepumpe) kann eine Leistungserhöhung erforderlich sein.
Die Beantragung eines Stromanschlusses kann durch die oder den Grundstücks- bzw. Immobilieneigentümer*in oder durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen.