Unsere Informationen zum Thema: Zähler
Fragen & Antworten
Ihr Stromlieferant stellt Ihnen Ihre Verbrauchswerte auf Anfrage zur Verfügung. Zusätzlich können Sie bei uns eine Datenweiterleitung als Serviceleistung beauftragen. In dem Rahmen stellen wir Ihnen oder einem durch Sie freigegebenen Dritten (z. B. Energiemanager*in) Ihre Verbrauchswerte für jeweils den Vortag zur Verfügung. Die Übertragung erfolgt in einem marktüblichen Format in viertelstündiger Auflösung (z. B. Excel, EDIFACT).
Wenn Sie mehr Informationen zur Datenweiterleitung wünschen, schreiben Sie uns gern unter edm.strom@netze-bw.de.
Sie können Ihren Zählerstand schnell und einfach rund um die Uhr unter Zählerstandseingabe oder in unserem Kundenportal erfassen.
Ein nicht gewechselter Wasserzähler kann zu ungenauen Messungen und fehlerhaften Abrechnungen führen. In solchen Fällen sind wir verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur Einstellung der Trinkwasserversorgung führen können.
So läuft die Änderung des Abrechnungsmodells ab:
Stromlieferanten kontaktieren: Der Wechsel des Abrechnungsmodells für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG ist eine Angelegenheit, die Sie mit Ihrem Stromlieferanten klären müssen. Die Voraussetzungen und der Prozess des Wechsels können je nach Anbieter und den spezifischen Vertragsbedingungen variieren.
Prüfung der Vertragsbedingungen: Sehen Sie in Ihrem aktuellen Vertrag mit dem Stromlieferanten nach, welche Bedingungen für einen Wechsel des Abrechnungsmodells gelten.
Kontakt zum Stromlieferanten: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Stromlieferanten auf, um Ihre Absicht zu kommunizieren und Informationen über die verfügbaren Abrechnungsmodelle und die damit verbundenen Voraussetzungen zu erhalten.
Fristen beachten: Informieren Sie sich über eventuelle Kündigungsfristen und Wechseltermine, die für den Wechsel des Abrechnungsmodells relevant sind.
Technische Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen für das neue Abrechnungsmodell erfüllt. Dies kann beispielsweise eine getrennte Messung der SteuVE erfordern.
Antrag auf Wechsel: Reichen Sie einen formellen Antrag auf Wechsel des Abrechnungsmodells bei Ihrem Stromlieferanten ein, falls erforderlich.
Bestätigung und Umsetzung: Warten Sie auf die Bestätigung Ihres Stromlieferanten und folgen Sie den weiteren Anweisungen zur Umsetzung des Wechsels.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Abrechnungsmodells auch eine Anpassung der technischen Einrichtungen vor Ort erfordern kann. Dies sollte mit einer qualifizierten Elektrofachkraft besprochen und durchgeführt werden. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromlieferanten.