Erneuerung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Rheinau und Leimen
Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Rhein-Neckar-Kreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Dabei führt sie je nach Alter der Bestandsanlagen von Zeit zu Zeit Erneuerungsmaßnahmen durch, um auch zukünftig eine ausreichende und sichere Stromversorgung zu gewährleisten.
Bedarf und Vorhaben
Die bestehende 110-kV-Hochspannungsleitung Rheinau – Östringen muss aufgrund Ihres Alters in Teilen ertüchtigt werden. Vorgesehen ist, die Leitung auf vorwiegend gleicher Trasse den neuen Anforderungen anzupassen. Hinzu kommen Anforderungen durch den aktuell notwendigen Zubau von Erneuerbaren-Energie-Anlagen, Änderungen an Umspannwerksinfrastrukturen sowie Lastanfragen in der Region. Dies erfordert zusätzlich den Tausch der bestehenden gegen neue Leiterseile, die den heutigen technischen Standards entsprechen und über eine höhere Stromtragfähigkeit verfügen. Ebenso werden die Seile für den Blitzschutz ausgetauscht und zur netzinternen Datenkommunikation ein Seil mit Lichtwellenleitern auf dem gesamten Abschnitt hinzugefügt. So wird das Netz fit für die Zukunft gemacht.
Netze BW folgt mit dieser Maßnahme dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.
Rückblick und aktueller Stand:
Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Erneuerungsmaßnahme bereits seit Februar 2016 in den betroffenen Kommunen bekanntgemacht, vorgestellt und erläutert. Interessierte Bürger*innen konnten unter anderem über das Projektpostfach oder die Projekthotline direkt Hinweise und Anregungen zum Vorhaben eingeben. Dadurch wurden bei vorliegendem Vorhaben z. B. verschiedene alternative Trassenführungen geprüft, welche in einem konkreten Fall zu einer geplanten Trassenoptimierung führen. Auch Abstimmungen bzgl. externer Planungen, die von unserer Maßnahme tangiert werden, fanden statt.
Im nächsten Schritt erfolgte die Einreichung des Antrags auf Planfeststellung im Herbst 2019 beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger Genehmigungsbehörde. Mit Einreichen des Antrags und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bestand für die Öffentlichkeit seit Mai 2020 im Rahmen des förmlichen Anhörungsverfahrens die Möglichkeit, die Antragsunterlagen aufgrund der Corona-Situation digital einzusehen sowie Hinweise und gegebenenfalls Einwendungen zu den Planungen von Netze BW einzubringen.
Im Juni 2022 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Als nächster Schritt erfolgt die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
Meilensteine
Bedarfsplanung
Die Leitungsverbindung zwischen Rheinau und Leimen stammt ursprünglich aus den 1930er Jahren. Nach über 80jähriger Betriebszeit müssen alle Masten älteren Baujahres altersbedingt getauscht werden. Um auch zukünftig eine ausreichende und sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, werden auf dem gesamten Abschnitt die bestehenden Leiterseile gegen neue und leistungsfähigere Seile getauscht. Auf Teilabschnitten werden zudem die zum Blitzschutz benötigten Erdseile altersbedingt getauscht. Zusätzlich wird zur netzinternen Datenkommunikation ein Seil mit Lichtwellenleitern auf dem gesamten Abschnitt hinzugefügt.
Genehmigungsplanung
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW erlangt worden. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, musste die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.
Parallel dazu wurde die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben bestand z.B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen ließen, welche wir Ihnen gerne beantwortet und in unserer Planung berücksichtigt haben. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher u.a. eine konkrete Ausführung der Maßnahme festlegt.
Planfeststellungsbeschluss - Aktueller Stand
Im Juni 2022 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Realisierung
Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 9 Monate. Durch witterungsbedingte Unterbrechungen oder Bauzeitenbeschränkungen kann sich diese ggf. verlängern. Nachdem der Planfeststellungsbeschluss im Juni 2022 erlassen wurde, erfolgt ab 2025 der Bau.
Inbetriebnahme
Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick
Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.