10. Dezember 2020
Der regulatorische Eigenkapitalzinssatz nach § 7 Strom-/GasNEV ist ein zentraler Bestandteil der Anreizregulierung und gibt an, welche Kosten für das Eigenkapital erstattet werden. Bereits in der dritten Regulierungsperiode war der Eigenkapitalzinssatz „grenzwertig niedrig“ und wird bei Beibehaltung der bisherigen Methodik für die vierte Regulierungsperiode voraussichtlich weiter abgesenkt. Sofern die Bundesnetzagentur die Fehler an der bisherigen Berechnungsmethodik nicht korrigiert, kann von einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des eingesetzten Kapitals nicht ausgegangen werden.
Quelle: Artikel von Natascha Bandle, Anton Burger, Eva Deuchert, Mathias Gabel, Peter Hope und Francis Woolley
Erschienen in ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 70. Jg. (2020) Heft 12
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